„Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe haben mindestens bis zum 31.12.2024 Zeit, einen Antrag zu stellen“, betonte Ministerin Schmitt. Leider sei es aus europarechtlichen Gründen nicht ohne weiteres möglich, die Antragsfrist im Gleichklang mit den Fristen für Privatpersonen und Kommunen sofort auf den 30.6.2026 zu verlängern. Man strebe aber grundsätzlich ebenfalls dieses Datum an.
„Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium steht daher im Kontakt mit dem Bund, damit die Europäischen Kommissionen eine Ausweitung der Antragsfristen für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe bis zum 30.6.2026 genehmigt.“ Solange die Genehmigung nicht vorliege, gelte der 31.12.2024. „Kein Unternehmen ist daher gezwungen, eilig bis zum Monatsende einen Antrag zu stellen“, sagte die Ministerin, die auch in einem Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium die Bedeutung der Fristverlängerung deutlich gemacht hat.
Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550