„Mit dem Vergaberechtstransformationsgesetz wollte der Bund das Vergaberecht vereinfachen, beschleunigen und entbürokratisieren – Ziele, die die Wirtschaft dringend benötigt. Leider bleibt der vorgelegte Entwurf deutlich hinter diesen Erwartungen zurück“, erklärte Schmitt.
Ministerin Schmitt stellte klar, dass der Gesetzentwurf nicht nur inhaltliche Schwächen aufweist, sondern auch durch ein überhastetes Vorgehen geprägt ist. Ein erster Referentenentwurf wurde den Ländern erst am 18. Oktober vorgelegt, mit lediglich neun Arbeitstagen zur Stellungnahme. Trotz erheblicher Kritik aus den Ländern wurde der Gesetzentwurf am 27. November 2024 im Kabinett beschlossen.
Die Hektik ziehe sich durch den gesamten Entwurf. Anstatt zu deregulieren, führe der Bund neue Schwellenwerte ein, schaffe unbestimmte Rechtsbegriffe und sorge so für mehr Rechtsunsicherheit. „Auch Eingriffe in die Kompetenzen der Länder und Kommunen sind nicht akzeptabel“, betonte die Ministerin.
Sie nannte zwei zentrale Kritikpunkte:
1. Überbewertung der Bürokratieentlastung:
Der Gesetzentwurf behauptet, Bürokratieentlastungen von 328 Millionen Euro für die Wirtschaft und 985 Millionen Euro für die Verwaltung zu erreichen. Allerdings entfallen 98 % dieser Entlastungen auf Änderungen der Unterschwellenvergabeordnung, die gar nicht Bestandteil des Gesetzes ist. „Hier greift der Bund in die Kompetenz der Länder ein, was sich verbietet“, so Schmitt.
2. Bürokratische Überforderung durch Nachhaltigkeitsvorgaben:
„Nachhaltigkeit ist wichtig, aber der Entwurf entfacht eine Bürokratie, die ihresgleichen sucht“, kritisierte Schmitt. Mit Soll- oder verpflichtenden Vorgaben sozialer und umweltbezogener Kriterien wird nicht nur die Flexibilität der Vergabestellen eingeschränkt, sondern auch die Rechtsunsicherheit erhöht.
Rheinland-Pfalz setzt auf praxisnahe Lösungen
Schmitt verwies auf den von Rheinland-Pfalz initiierten Staatsvertrag zur „Fortbildungsinitiative nachhaltige Beschaffung“, der seit Sommer 2023 in Kraft ist. „In Veranstaltungen und Seminaren schulen wir öffentliche Auftraggeber, nachhaltige Aspekte in Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Die positiven Erfahrungen zeigen: Ein gesetzlicher Zwang ist nicht erforderlich.“
Die Ministerin forderte eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs: „In Anbetracht der Tragweite der Regelungen muss sich der Bund die notwendige Zeit für einen überarbeiteten Entwurf nehmen. Nur so können wir die dringend erforderliche Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung tatsächlich erreichen.“
Hintergrund:
Das Vergaberechtstransformationsgesetz ist Teil eines umfassenden Reformvorhabens des Bundes zur Modernisierung des Vergaberechts. Ziel ist es, öffentliche Beschaffungsprozesse zu vereinfachen und zu digitalisieren. Der aktuelle Entwurf wird von zahlreichen Ländern und Verbänden als unausgereift und überhastet kritisiert.
Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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