„Kern der Genehmigung 3b ist die Entlassung des Kühlturmgeländes aus der atomrechtlichen Aufsicht. Diese Genehmigung ist die Grundlage dafür, dass der Kühlturm endlich abgerissen werden kann. Das ist ein wichtiger Schritt, auf den die Menschen in der Region lange gewartet haben. Der Kühlturm ist das ungeliebte Symbol des Atomkraftwerkes. Wir machen endlich den Weg frei für seinen baldigen Abriss“, so Wirtschaftsministerin Lemke.
Mit der „Genehmigung West 3b“ können weitere Teile des Anlagengeländes, auf denen zu keiner Zeit mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wurde, mit den darauf befindlichen Gebäuden aus der atomrechtlichen Aufsicht entlassen werden. Nach Mitteilung der RWE Power AG soll der Kühlturm im nächsten Jahr schrittweise abgetragen werden.
Weitere Informationen zum Abbau des AKW Mülheim-Kärlich und zu den aktuellen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren finden Sie unter:
http://www.mwkel.rlp.de/Strahlenschutz/Anlage-Muelheim-Kaerlich/Genehmigungsverfahren-fuer-Stilllegung-und-Abbau/
Stefanie Mittenzwei
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550