| AKW Mülheim-Kärlich

Ministerin Lemke betont Wichtigkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung – Unterlagen für Abbauphase 2b liegen ab 18. Februar aus

Im laufenden Genehmigungsverfahren für die Abbauphase 2b des Atomkraftwerkes Mülheim-Kärlich werden die für die Öffentlichkeitsbeteiligung relevanten Unterlagen zum Vorhaben ausgelegt. Alle Interessierten können vom 18. Februar bis einschließlich 17. April 2014 während der Öffnungszeiten im Rathaus Kapellenplatz in Mülheim-Kärlich, in der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm in der Kärlicher Straße 4 sowie im Wirtschaftsministerium in der Stiftsstraße 9 in Mainz diese Unterlagen einsehen. Der Erörterungstermin soll ab 16. Juni bis voraussichtlich 18. Juni 2014 in Mülheim-Kärlich stattfinden. Am 10. Februar wird die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung auch im Staatsanzeiger und den örtlichen Tageszeitungen rund um den AKW-Standort verbreitet.

„Die Abbauphase 2b betrifft Anlagenteile, die mehr als 90 Prozent der gesamten im AKW Mülheim-Kärlich noch vorhandenen Radioaktivität enthalten. Dieses wichtige und radiologisch anspruchsvolle Genehmigungsverfahren wird mit der größtmöglichen Sorgfalt durchgeführt. Die Einbindung der Öffentlichkeit hat für mich dabei einen sehr hohen Stellenwert“, betont die für die Atomaufsicht zuständige Wirtschaftsministerin Eveline Lemke.

Die RWE Power AG hatte diese Abbauphase 2b im August 2013 beantragt. In dieser Abbauphase sollen die beiden Dampferzeuger, der Reaktordruckbehälter mit Einbauten sowie die aktivierten Bereiche des Biologischen Schildes abgebaut werden.

Informationen zum Abbau des AKW Mülheim-Kärlich, zum aktuellen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren 2b sowie die öffentlich ausgelegten Unterlagen sind auf der Homepage des Ministeriums unter folgender Adresse zu finden: http://www.mwkel.rlp.de/Strahlenschutz/Nukleare-Sicherheit/Anlage-Muelheim-Kaerlich/Genehmigungsverfahren-2b/

 

Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550

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