„Die Abbauphase 2b betrifft Anlagenteile, die mehr als 90 Prozent der gesamten im AKW Mülheim-Kärlich noch vorhandenen Radioaktivität enthalten. Dieses wichtige und radiologisch anspruchsvolle Genehmigungsverfahren wird mit der größtmöglichen Sorgfalt durchgeführt. Die Einbindung der Öffentlichkeit hat für mich dabei einen sehr hohen Stellenwert“, betont die für die Atomaufsicht zuständige Wirtschaftsministerin Eveline Lemke.
Die RWE Power AG hatte diese Abbauphase 2b im August 2013 beantragt. In dieser Abbauphase sollen die beiden Dampferzeuger, der Reaktordruckbehälter mit Einbauten sowie die aktivierten Bereiche des Biologischen Schildes abgebaut werden.
Informationen zum Abbau des AKW Mülheim-Kärlich, zum aktuellen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren 2b sowie die öffentlich ausgelegten Unterlagen sind auf der Homepage des Ministeriums unter folgender Adresse zu finden: http://www.mwkel.rlp.de/Strahlenschutz/Nukleare-Sicherheit/Anlage-Muelheim-Kaerlich/Genehmigungsverfahren-2b/
Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550