Nach EU-Recht müssen Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen diese Tätigkeiten anzeigen. In der neuen Anzeige- und Erlaubnisverordnung ist dieses Verfahren detailliert geregelt. Danach sind erstmalig auch Handwerksbetriebe von der Anzeigepflicht betroffen, sobald sie Abfälle entsorgen, die bei Arbeiten entstanden sind. So muss zum Beispiel ein Dachdecker, der ein Haus neu eingedeckt hat, es vorab melden, sobald er alte Dachziegeln oder asbesthaltige Platten mitnimmt. Dank der „Bagatellregelung“ sind von dieser Meldepflicht aber nur solche Handwerksbetriebe betroffen, die pro Jahr mehr als 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle oder mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle sammeln oder befördern.
Wirtschaftsministerin Eveline Lemke: „Um für die Mehrzahl der Betriebe keine unnötige Bürokratie aufzubauen, war uns diese Mengenangabe wichtig. Wir haben uns im Bundesrat für die Bagatellgrenze stark gemacht. Für die Betriebspraxis gut geeignet ist auch das bundesweit einheitliche System, in dem über das Internet Anzeigen und Erlaubnisse schnell und bequem in elektronischer Form erstellt, mit den erforderlichen Unterlagen ergänzt und automatisiert übersendet werden können.“
In Rheinland-Pfalz ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) zuständige Stelle für das Anzeigen- und Erlaubnisverfahren. Auf der SAM-Homepagewww.sam-rlp.de werden weitergehende Informationen und der Link zu dem bundesweiten System zur Verfügung gestellt:www.eAEV-Formulare.de
Stefanie Mittenzwei
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550