„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist zuallererst eine Ohrfeige für die Steuerpolitik des Bundes. Die große Koalition und Kanzlerin Merkel müssen jetzt dringend eine verfassungskonforme Reform des Erbrechts auf den Weg bringen. Es darf nicht sein, dass der rheinland-pfälzische Mittelstand die Zeche für Fehler in Berlin zahlt, zumal das Verfassungsgericht klar festgehalten hat: Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen bei der Erbschaftsteuer begünstigt werden.
Wir brauchen eine wirtschaftspolitisch vernünftige Reform der Erbschaftsteuer, die den Fortbestand kleiner und mittelständischer Familienunternehmen nicht gefährdet. Dazu gehören für mich angemessene Freibeträge und großzügige Stundungsregelungen bei nicht liquiden Vermögensarten, wie Grundstücken, Gebäuden oder Maschinen. Auf der anderen Seite müssen aber auch Steuerschlupflöcher im Erbrecht schleunigst geschlossen werden. Daher begrüße ich es sehr, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil festgestellt hat, dass eine Freistellung ohne Bedürfnisprüfung unverhältnismäßig sei.“
Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2549