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Lemke: Stillgelegte Bachbahnstrecke kann anders genutzt werden

Das Wirtschaftsministerium stimmt der Freistellung der stillgelegten Eisenbahnstrecke Lampertsmühle-Otterbach nach Weilerbach (Bachbahn) von Bahnbetriebszwecken zu. Die Freistellung erfolgt nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Es obliegt nun dem Eisenbahnbundesamt, die abschließende Entscheidung über die Anträge der dortigen Kommunen auf eine endgültige Entwidmung der Bachbahn zu treffen.

Wirtschaftsministerin Eveline Lemke: „Ich begrüße es sehr, dass ein Kompromiss gefunden wurde, bei dem die Nutzungsinteressen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Die Kommunen werden beim Kauf der Strecke mit entsprechendem Grundbucheintrag die dauerhafte Nutzung der Trasse als Radweg oder als Korridor für einen künftigen schienengebundenen Verkehr zwischen Otterbach und Weilerbach sicherstellen. An anderer Stelle werden dafür als Ausgleich dauerhaft Gewerbeflächen mit Gleisanschluss angeboten. Deshalb stimmt mein Haus als für die Landesplanung zuständiges Fachressort einer Entwidmung der stillgelegten Eisenbahnstrecke zu.“

Für die Stadt Kaiserslautern, die Verbandsgemeinde Weilerbach und die Ortsgemeinden wird es mit dieser Entscheidung möglich, die stillgelegte Bahntrasse zu erwerben und als durchgehenden Radweg auszubauen. Ferner kann die Ortsgemeinde Rodenbach den Bau der geplanten Straße vom Rodenbacher Gewerbegebiet „Tränkwald“ zum Industriegebiet Nord und zur L 367 in Angriff nehmen.

Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2549

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