Lemke sieht insbesondere für das Solar-Handwerk Vorteile: Nach langen Verhandlungen fällt die Kürzung geringer aus. Auch für mittelgroße Dachanlagen (10 bis 40 Kilowatt) gibt es 18,5 Cent je Kilowattstunde statt ursprünglich 16,5 Cent. Lemke: „Mit dieser Regelung erhalten die zahlreichen Betriebe vor Ort die Chance, Solardächer auf Mehrfamilienhäusern, kleinen Gewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Gebäuden zu errichten. Das bedeutet dezentrale Energiegewinnung, Wertschöpfung vor Ort und Unterstützung des Handwerks. So kann die Energiewende vorankommen. Diese Regelung war eine der Hauptforderungen aus Rheinland-Pfalz.“
Rheinland-Pfalz hat sich im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss darüber hinaus dafür eingesetzt, dass das Marktintegrationsmodell für Photovoltaikanlagen wegfällt. Danach hätte 20 Prozent des erzeugten Photovoltaik-Stroms für den Eigenbedarf genutzt werden müssen. Erfolgreich war es mit einer Streichung bei den Photovoltaikanlagen, die kleiner als 10 Kilowatt sind. „Die Regelung ist bei etlichen Anlagen auch gar nicht machbar“, stellt Ministerin Lemke fest. „Wir brauchen auch keinen unnötigen Verwaltungsaufwand. Durch die kontinuierlichen Absenkungen der Vergütungen für Neuanlagen in den letzten Jahren ist es für die Besitzer der Photovoltaikanlagen wirtschaftlich sinnvoll einen möglichst großen Teil selbst zu verbrauchen. Die Kosten für eine erzeugte Kilowattstunde Strom aus Photovoltaikanlagen liegt bereits heute unter den Haushaltsstrom-Preisen. Es sei sinnvoll, dass es in Zukunft Vermietern erleichtert werden soll, den Sonnenstrom vom eigenen Dach kostengünstig an die Mieter weiterzugeben. Damit werde die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien weiter gestärkt.
Stefanie Mittenzwei
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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