Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute die Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes beschlossen. „Das Gesetz ist ein Bekenntnis des Landes Rheinland-Pfalz zu seinen starken, hervorragend arbeitenden mittelständischen Unternehmen und zeigt die hohe Bedeutung, die die mittelständische Wirtschaft für unser Land hat“, sagt Wirtschaftsministerin Eveline Lemke.
„Das Gesetz formuliert Grundsätze einer mittelstandsfreundlichen Politik und gibt der gesamten Mittelstandsförderung einen Rahmen“, sagte Lemke. Es bilde den Rahmen für zahlreiche andere Gesetze und Verordnungen der konkreten Mittelstandsförderung und sichere den Unternehmen die Unterstützung der Landesregierung zu.
Mit der jetzt verabschiedeten Novelle wird – neben der Aufhebung der seit 2011 geltenden Befristung des Mittelstandsförderungsgesetzes – unter anderem die unternehmensbezogene Förderung und die Berichterstattung an den Landtag angepasst. „Entscheidend ist: Mit dem neuen Mittelstandsförderungsgesetz wird im Land die Prüfung der Mittelstandsverträglichkeit von Rechts- und Verwaltungsvorschriften gezielt weiter .vorangebracht“, betonte Ministerin Lemke.
Neu im Gesetz ist die verpflichtende Kostenschätzung beim Erlass neuer Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Unterbleibt eine Kostenschätzung muss dies künftig gesondert begründet werden. Unternehmen mit weniger als zwanzig Beschäftigten sollen zudem in Rechts- und Verwaltungsvorschriften soweit möglich von Belastungen freigestellt werden. Diese Freistellungsregelung soll ebenso für Existenzgründerinnen und Existenzgründer (Start-ups) in den ersten drei Jahren nach Unternehmensgründung gelten. „Damit wird der Mittelstand von bürokratischen Lasten befreit; unsere ohnehin starken Mittelständler im Land werden so noch wettbewerbsfähiger“, so Lemke abschließend.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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