| Mindestlohn

Lemke: Land stellt Arbeitnehmer besser

8,90 Euro statt nur 8,50 Euro: Wirtschaftsministerin Eveline Lemke begrüßt die Entscheidung der Vergabekammer, dass das Land Rheinland-Pfalz bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen weiterhin einen höheren Mindestlohn festlegen darf, als es das Mindestlohngesetz des Bundes vorsieht. „Mit dem Landestariftreuegesetz hat das Land eine Vorreiterrolle übernommen und sich – Jahre vor der Bundesregelung – zu seiner sozialpolitischen Verantwortung bekannt. Ich bin sehr glücklich, dass wir bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Arbeitnehmer weiterhin besser stellen können“, sagte die Ministerin.

Dies hat die Vergabekammer Rheinland-Pfalz in einem nun veröffentlichten Beschluss mitgeteilt. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist weiterhin das Landestariftreuegesetz (LTTG) und nicht das bundesweite Mindestlohngesetz maßgeblich. Das Landestariftreuegesetz (LTTG) sieht in diesem Fall einen Mindestlohn von 8,90 Euro die Stunde vor und liegt damit 40 Cent über dem Mindestlohn des Bundes (8,50 Euro).

Nach Angaben der Vergabekammer regelt das Mindestlohngesetz des Bundes nur einen Mindeststandard, der nicht unterschritten werden darf. Der Landesgesetzgeber sei für den Bereich des öffentlichen Auftragswesens berechtigt, über diesen bundesgesetzlichen Mindeststandard hinauszugehen.

Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550

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