| Endlagersuche

Lemke: Kritische Diskussion zum möglichen Endlagerstandort Bure ist weiterhin nötig

Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke sieht die Überlegungen zur Endlagerung von Atommüll in Bure als sehr kritisch für die Großregion an:

„Dass in Frankreich die Beratung des Gesetzes zur Wirtschaftsförderung („Loi Macron“) genutzt wurde, um sprichwörtlich in letzter Minute Änderungen im Umweltrecht, die das Genehmigungsverfahren der Atommüllendlagerung betreffen, durchzubringen, ist ein legaler, aber heikler Trick im Gesetzgebungsverfahren. Gesetzliche Regelungen, die so wichtig sind wie die eines Genehmigungsverfahrens für Atommüllendlagerung, sollten in einem breiten gesellschaftlichen Beteiligungsverfahren und parlamentarischen Prozess diskutiert werden und nicht in letzter Minute in ein sachfremdes Gesetzgebungsverfahren geschmuggelt werden; Meine Sorge gilt Fragen der Sicherheit und des Schutzes dieser und zukünftiger Generationen in der Großregion.“

Anders als zum Teil in Medien berichtet, stellt das „Loi Macron“ allerdings noch keine endgültige Entscheidung über ein Endlager am möglichen Standort Bure dar, nimmt aber Änderungen am bisher geltenden französischen Recht des Genehmigungsverfahrens für Atommüllendlagerung vor.

Lemke weiter: „Wir in Deutschland haben Jahrzehnte gebraucht, um zu erkennen, dass nur eine ergebnisoffene Endlagersuche sachgerecht ist und Vorfestlegungen auf nur einen möglichen Standort nicht hilfreich sind. Ich würde mich sehr freuen, wenn die offenkundige Vorfestlegung auf den möglichen Endlagerstandort Bure für das Genehmigungsverfahren überdacht wird. Wir brauchen in Europa einen engen Austausch zum Thema Endlagersuche und Endlagerkonzepte. Dies ist zurzeit leider noch nicht der Fall.“

Luxemburg, das Saarland und Rheinland-Pfalz hätten sich unter anderem bei dem Débat Public im Jahr 2013 mit einer kritischen Stellungnahme zum Endlagerprojekt Cigeo, das am möglichen Standort Bure geplant ist, eingebracht und begleiteten das Genehmigungsverfahren auch weiterhin kritisch, betonte Lemke. „Mögliche Risiken müssen umfassend untersucht und diskutiert werden, dafür werden wir uns weiterhin einsetzen. Die grenzüberschreitende Dimension des Vorhabens braucht  weiterhin die Beteiligung der Anrainer, auch aus Rheinland-Pfalz.“

 

Hintergrund: In Frankreich wird zurzeit das Gesetz zur Wirtschaftsförderung („Loi Macron“) novelliert. Die französische Nationalversammlung hat am 9.7.2015 ohne Aussprache und Abstimmung Änderungen des Gesetzentwurfes verabschiedet, die auch eine Änderung des Umweltgesetzbuches bezüglich der Regelungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle enthalten.

 

Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2549

 

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