Anders als zum Teil in Medien berichtet, stellt das „Loi Macron“ allerdings noch keine endgültige Entscheidung über ein Endlager am möglichen Standort Bure dar, nimmt aber Änderungen am bisher geltenden französischen Recht des Genehmigungsverfahrens für Atommüllendlagerung vor.
Lemke weiter: „Wir in Deutschland haben Jahrzehnte gebraucht, um zu erkennen, dass nur eine ergebnisoffene Endlagersuche sachgerecht ist und Vorfestlegungen auf nur einen möglichen Standort nicht hilfreich sind. Ich würde mich sehr freuen, wenn die offenkundige Vorfestlegung auf den möglichen Endlagerstandort Bure für das Genehmigungsverfahren überdacht wird. Wir brauchen in Europa einen engen Austausch zum Thema Endlagersuche und Endlagerkonzepte. Dies ist zurzeit leider noch nicht der Fall.“
Luxemburg, das Saarland und Rheinland-Pfalz hätten sich unter anderem bei dem Débat Public im Jahr 2013 mit einer kritischen Stellungnahme zum Endlagerprojekt Cigeo, das am möglichen Standort Bure geplant ist, eingebracht und begleiteten das Genehmigungsverfahren auch weiterhin kritisch, betonte Lemke. „Mögliche Risiken müssen umfassend untersucht und diskutiert werden, dafür werden wir uns weiterhin einsetzen. Die grenzüberschreitende Dimension des Vorhabens braucht weiterhin die Beteiligung der Anrainer, auch aus Rheinland-Pfalz.“
Hintergrund: In Frankreich wird zurzeit das Gesetz zur Wirtschaftsförderung („Loi Macron“) novelliert. Die französische Nationalversammlung hat am 9.7.2015 ohne Aussprache und Abstimmung Änderungen des Gesetzentwurfes verabschiedet, die auch eine Änderung des Umweltgesetzbuches bezüglich der Regelungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle enthalten.
Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2549