Wirtschaftsministerin Lemke dazu:
„In diesem Jahr werden etwa 20.000 Menschen erwartet, die bei uns in Rheinland-Pfalz Schutz vor Verfolgung und Vertreibung suchen. Diese Menschen haben Furchtbares erlebt und brauchen als allererstes ein vernünftiges Dach über dem Kopf, um zur Ruhe zu kommen. Von den kommunalen Spitzenverbänden wissen wir, dass es insbesondere in den Städten und Ballungsräumen keine vernünftigen Möglichkeiten zur Unterbringung mehr gibt. Deshalb müssen wir jetzt handeln und schnell für akzeptable Unterkünfte sorgen. Wir wollen als Landesregierung deshalb das Vergabeverfahren wie beim Konjunkturpaket II vereinfachen und werden dies nach dem heutigen Beschluss im Ministerrat schnellstmöglich mit dem Landesrechnungshof abstimmen.“
Danach soll die Grenze für die freihändige Vergabe von Bauleistungen von derzeit 10.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden, die Grenze für eine beschränkte Ausschreibung soll je nach Gewerk von derzeit 50.000 bis 150.000 Euro auf eine Million Euro angehoben werden. Bei sonstigen Liefer- und Dienstleistungen sollen die Wertgrenzen für freihändige Vergaben bzw. beschränkte Ausschreibungen von 20.000 bzw. 40.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden. Die Regelung soll für alle Landesdienststellen und Kommunen gelten und bis Ende 2015 dauern. Sie ist Teil des Paktes für Rheinland-Pfalz, den Ministerpräsidentin Malu Dreyer gemeinsam mit Integrationsministerin Irene Alt im Februar dieses Jahres zum Thema Flüchtlinge einberufen hatte.
Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2549