| Endlager Bure

Lemke: Kein Endlager in Bure

Zum Urteil des französischen Verfassungsgerichts, den in Deutschland kritisierten Passus zum geplanten Atommüll-Endlager aus dem beschlossenen Wirtschaftsförderungsgesetz zu streichen, erklärt Wirtschaftsministerin Eveline Lemke:

Das französische Verfassungsgericht hat am 05.08.2015 entschieden, dass das Kapitel 201 bezüglich der Endlagerung radioaktiver Abfälle im Gesetz Macron auf nicht verfassungskonforme Art zustande gekommen ist. Dieses Kapitel wurde damit für unwirksam erklärt. Damit wird die kritische Einschätzung der rheinland-pfälzischen Landesregierung an dem Gesetzgebungsverfahren bestätigt. Gesetze mit solcher Tragweite müssen in jedem Fall in einem breiten gesellschaftlichen Beteiligungsverfahren und parlamentarischen Prozess diskutiert und entschieden werden.

Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz wird auch weiterhin gemäß ihres im November 2012 gefassten Beschlusses (Drucksache 16/1756) alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um ein Endlager in Bure zu verhindern.

 

Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550

 

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