Lemke: „Flugsicherheit ist auch in der Nähe von Windenergieanlagen unerlässlich. Mit der neuen Regelung, die wir als Bundesländer schon lange gefordert haben, ist eine deutliche Fortentwicklung verbunden, die die Akzeptanz von Windenergieanlagen weiter erhöhen wird.
Aus Sicht von Rheinland-Pfalz sollte die Bundesregierung prüfen, ob die bedarfsgesteuerte Aktivierung der Beleuchtung nicht verpflichtend vorgeschrieben werden kann. Außerdem ist eine regelmäßige Überprüfung der neuen Vorschriften wichtig, damit sie bei Bedarf neuen technischen Entwicklungen angepasst werden können. Dafür haben wir uns im Wirtschafts- und Umweltausschuss des Bundesrates mit Anträgen stark gemacht und eine breite Unterstützung bekommen.“
Rheinland-Pfalz hatte sich schon länger auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung stark gemacht. Hierbei waren auch Erkenntnisse berücksichtigt worden, die die obere Luftfahrtbehörde von Rheinland-Pfalz bei einem Modellversuch mit der Befliegung eines Windparks im Bereich Wörrstadt unter Beteiligung der Polzeihubschrauberstaffel im Jahr 2012 gewonnen hatte.
Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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