Die Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes ist eine Vorgabe des Landesklimaschutzgesetzes, das am 23. August 2014 in Kraft getreten ist. Im Konzept werden konkrete Strategien und Maßnahmen benannt, mit denen das Klima geschützt werden kann. Der nun vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürger konnten sich im Internet auf der Plattform www.klimaschutzkonzept-rlp.de informieren und ihre Anregungen abgeben sowie auf drei Klimaforen im Land vorgeschlagene Maßnahmen diskutieren, ergänzen und Empfehlungen aussprechen. Ebenso wurden Verbände mit Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft in zwei Veranstaltungen eingebunden.
Ein Klimaschutzbeirat, der Anfang des Jahres unter Vorsitz von Ministerin Lemke zum ersten Mal zusammentrat, soll auch zukünftig die Konzeption, Umsetzung und Überprüfung des Klimaschutzkonzeptes begleiten. In dem Gremium ist eine Vielzahl von gesellschaftlichen Institutionen vertreten.
Rheinland-Pfalz ist das dritte Bundesland, das den Klimaschutz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt hat. Dem Klimaschutzgesetz zufolge sollen die Treibhausgasemissionen im Land – bezogen auf das Basisjahr 1990 – bis 2020 um 40 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 100 Prozent, mindestens jedoch um 90 Prozent, reduziert werden. Eine Vorgabe des Gesetzes ist, dass ein Klimaschutzkonzept mit konkreten Strategien und Maßnahmen innerhalb eines Jahres erarbeitet und vorgelegt werden soll.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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