Der Ministerrat hat heute die Fortschreibung des „Regionalen Wohlfahrtsindex (RWI)“ zur Kenntnis genommen und die weitere Fortführung beschlossen. Der RWI ist eine Ergänzung des rein auf wirtschaftlichen Kerndaten beruhenden Bruttoinlandsproduktes (BIP). Anders als das BIP bezieht der RWI Aspekte wie den Verbrauch von Natur und Umwelt, den Klimaschutz, ehrenamtliche Arbeit oder Familienarbeit sowie die Einkommensverteilung mit ein. Insgesamt werden 18 Komponenten betrachtet.
„Der RWI betrachtet nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung, das Wachstum, sondern ist ein Indikator für ein Wachstum, das nachhaltig und inklusiv ist. Es geht um gesellschaftliche Wohlfahrt“, sagte Wirtschaftsministerin Eveline Lemke.
Vier Komponenten im RWI haben einen wohlfahrtsstiftenden Einfluss: „Gewichteter privater Konsum“ ist mit gut 60 Prozent für den größten Teil der Wohlfahrt verantwortlich, gefolgt von den Komponenten „Wert der Hausarbeit“ (30 Prozent), „Wert der ehrenamtlichen Arbeit“ (3 Prozent) und „Öffentliche Ausgaben für Gesundheits- und Bildungswesen“ (2 Prozent). Im Jahr 2013 lag die Summe der wohlfahrtsstiftenden Komponenten bei 100.829 Millionen Euro. Das Minimum lag im Jahr 2010 bei 99.664 Millionen.
Einen wohlfahrtsmindernden Einfluss auf den RWI-RLP hatten im Zeitraum 1999 bis 2013 insgesamt 13 Komponenten. Den größten Anteil an den wohlfahrtsmindernden Komponenten hat die Komponente „Ersatzkosten durch Verbrauch nicht erneuerbarer Energieträger“ (48 Prozent). Deutlich vermindert haben sich laut RWI die „Schäden durch Luftverschmutzung von elf auf sieben Prozent. Im gesamten Berichtszeitraum 1999 bis 2013 ist der Wert der wohlfahrtsmindernden Komponenten um zehn Prozent gefallen, sie haben sich also verbessert. Im Jahr 2013 liegt der Absolutwert der wohlfahrtsmindernden Komponenten bei 23.736 Millionen Euro.
Die Aktualisierung der Studie aus dem Jahr 2014 umfasst die Daten von 1999 bis 2013. Basisgröße der Berechnung ist der private Konsum, der mit einem Maß für die Einkommensverteilung (dem sogenannten Gini-Koeffizienten) gewichtet wird. Dabei nehmen RWI und BIP unterschiedliche Verläufe. Während das BIP vor allem bis 2007 und dann wieder ab 2009 deutlich steigt, sinkt der RWI seit 2003 nahezu kontinuierlich, bis er nach einer deutlichen Erholung 2011 in den Jahren 2012 und 2013 wieder leicht zurückgeht.
Der Rückgang des RWI ist der Studie zufolge vor allem auf die Einkommensungleichheit zurückzuführen, die zu einer Ungleichverteilung der Konsumausgaben führt. Ohne diesen Effekt wäre der RWI Rheinland-Pfalz in 2012 nahezu konstant geblieben und in 2013 kräftig gestiegen. Die wesentlichen Instrumente für einen Abbau der Einkommensungleichheit liegen in der Verantwortung des Bundes und der Tarifpartner. Die Landesregierung hat mit dem Landestariftreuegesetz und ihrem Einsatz für einen gesetzlichen Mindestlohn ihre Möglichkeiten genutzt.
„Der RWI ist ein interessantes Instrument, um über den materiellen Wohlstand hinausgehend die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt zu betrachten. Er gibt wertvolle Denkanstöße für eine wohlfahrtsorientierte Wirtschaftspolitik, in dem er die Folgekosten von wirtschaftlichem Wachstum für Natur und Gesellschaft sichtbar macht“, sagte Wirtschaftsministerin Lemke.
Die Fortschreibung des RWI kann heruntergeladen werden unter <link http: s.rlp.de rwi>s.rlp.de/rwi
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550