Bei Annahme des Antrags können Asylbewerberinnen und Asylbewerber Leistungen wie das Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung nach SGB II oder XII beziehen. Damit würde sich zum ersten Mal der Bund an der Kostenerstattung für Flüchtlinge beteiligen. Derzeit beteiligt sich der Bund nicht an den hohen Kosten, die Ländern und Kommunen für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden entstehen. Nach vorläufigen Berechnungen für Rheinland-Pfalz würde eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes allein für die Kommunen eine Kostenersparnis von rund 50 Prozent bedeuten. Auch vor dem Hintergrund der finanziellen Lage in Ländern und Kommunen sei eine Abschaffung daher der richtige Weg, erklären die Ministerinnen.
„In letzter Zeit steigen die Flüchtlingszahlen in Deutschland wieder. Manche fordern daher sogar eine Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Gerade migrationspolitische Erwägungen dürfen für das Absenken von Leistungen unter das Existenzminimum aber kein Grund sein, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gesagt. Es ist aufgrund der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde nicht zulässig, Leistungen an Asylsuchende und Flüchtlinge niedrig zu halten“, sagten Alt und Lemke. Das Bundesverfassungsgericht habe eindeutig festgestellt, dass Leistungen für Asylsuchende kein Mittel sein dürften, Außenpolitik zu gestalten beziehungsweise die Einreise von Asylsuchenden zu verhindern, so die Ministerinnen. „Im Bereich der Flüchtlingspolitik müsste die Bundesregierung sich vielmehr stärker dafür einzusetzen, dass sich die Situation der Asylsuchenden in den Herkunftsländern bessert, so dass sie dort eine Lebensperspektive haben“, sagten Alt und Lemke.
Dazu gehörten etwa Maßnahmen auf EU-Ebene zur Verbesserung der Lebensverhältnisse für Angehörige der Minderheit der Roma in Serbien und Mazedonien. Denn diese Gruppe bilde einen wesentlichen Teil der Armutszuwanderung, da sie in den Herkunftsländern nicht nur Diskriminierungen ausgesetzt sei, sondern beim Zugang zu Bildung, Wohnraum, Arbeitsmarkt und Sozialleistungen benachteiligt sei, informierten die Ministerinnen.
Stefanie Mittenzwei
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Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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Pressesprecherin
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