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Landesregierung möchte Bergrecht moderner gestalten

Die rheinland-pfälzische Landesregierung setzt sich für die Modernisierung des Bergrechts ein. Wirtschafts- und Klimaschutzministerium wollen als wichtigen Eckpunkt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fest verankern. Bürgerinnen und Bürger sollen bereits im Zuge der Vergabe von bergrechtlichen Konzessionen aktiv durch die Bergbehörden informiert werden – lange, bevor es überhaupt zu bergbaulichen Tätigkeiten kommt. Hierzu wird eine Bundesratsinitiative erarbeitet.

„Unsere Vorschläge werden dazu beitragen, dass bergbauliche Vorhaben auf mehr Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen. Dadurch können gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Das hilft Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie Unternehmen“, teilte Wirtschaftsstaatssekretärin Petra Dick-Walther im Anschluss an den Ausschuss für Umwelt und Forsten des Landtags Rheinland-Pfalz mit. „Das Bundesberggesetz muss endlich für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts fit gemacht werden“, erklärte Klimaschutzstaatssekretär Erwin Manz. „Der Abbau von Bodenschätzen ist immer mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. In der Vergangenheit war daher schwer zu vermitteln, dass im Vorfeld auf Umweltverträglichkeitsprüfungen verzichtet werden konnte. Wir brauchen deshalb für den Abbau von Bodenschätzen neue und transparentere Regelungen und Rheinland-Pfalz hat dazu die Initiative ergriffen.“

Das Land will erreichen, dass auch bergrechtliche Betriebsplanzulassungen, die für die konkrete Umsetzung von Vorhaben – zum Beispiel die Durchführung einer Tiefbohrung – erforderlich sind, der betroffenen Öffentlichkeit vom Antragsteller frühzeitig vorgestellt werden. Bei sogenannten Aufsuchungsgenehmigungen für bestimmte Tiefbohrungen, wie etwa die Aufsuchung von Erdöl- und Erdgas, soll die Pflicht zur Durchführung einer UVP-Vorprüfung erweitert werden, damit Umweltaspekte die bisher erst im Zuge späterer Verfahrensschritte geprüft werden, bereits zu diesem frühen Zeitpunkt berücksichtigt werden können.

Hintergrund: 

Die Aufsuchung und Gewinnung von vielen wichtigen Bodenschätzen ist im Bundesberggesetz von 1980 geregelt. Wirtschaftlich bedeutende Rohstoffe sind sogenannte bergfreie Bodenschätze, auf die sich das Eigentum an Grund und Boden nicht erstreckt. Dieses System des Staatsvorbehaltes wird in vielen Ländern Europas und der Welt für die Förderung wirtschafts- und rohstoffpolitisch bedeutender Rohstoffe angewandt. In Rheinland-Pfalz rücken Rohstoffe in den Vordergrund, die für den Klimaschutz und für unsere Wirtschaft von hoher Bedeutung sind, wie etwa Lithium oder Erdwärme.

Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550

Joachim Knapp
Pressesprecher
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Tel. 06131/16-5509

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