Von dieser Möglichkeit profitieren Betriebe, die im Januar 2020 einen Antrag auf Umstrukturierung abgegeben haben, bis zum 30. Juni 2020 die Rebanlagen fertiggestellt und die entsprechende Meldung fristgerecht abgegeben haben.
Die Frist für die Abgabe von Bürgschaften wird bis einschließlich 10. Juli 2020 verlängert. Damit haben auch Betriebe, denen die Fertigstellung und Fertigstellungsmeldung bis zum Stichtag nicht mehr möglich ist, die Chance von dem erhöhten Fördersatz zu profitieren. Sie sollten sich möglichst umgehend bei ihrer Bank um eine Bürgschaft bemühen, die mindestens der Höhe der Bürgschaftsmitteilung entspricht und diese bis spätestens 10. Juli 2020 bei der zuständigen Kreisverwaltung einreichen.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie verzeichnen viele Weinbaubetriebe erhebliche Einkommenseinbußen und haben zusätzliche Kosten. Ziel ist es, mit der erhöhten Förderung einen Beitrag zu leisten, um die Betriebe finanziell zu entlasten.
Nicola Diehl, Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220
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Umstrukturierung Rebanlagen