Im Umweltbericht werden die voraussichtlichen Auswirkungen, welche die Durchführung des operationellen Programms auf die Umwelt hat, ermittelt, beschrieben und bewertet.
Der Entwurf des Umweltberichts beruht auf der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. Diese Richtlinie ist mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in deutsches Recht überführt.
Der Entwurf des Umweltberichts sowie der Teilentwurf des Operationellen Programms können in der Zeit vom 10. Februar bis zum 10. März 2021 im Internet unter https://efre.rlp.de/foerderperiode-2021-2027/strategische-umweltpruefung eingesehen werden.
Stellungnahmen zum Entwurf des Umweltberichts können schriftlich bis zum 10. April 2021 an die EFRE-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, oder per E-Mail an efre-verwaltungsbehoerde (at) mwvlw.rlp.de gerichtet werden.
Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550