Hierdurch sollen die anliegenden Verbandsgemeinden Rhein-Nahe, Rheinböllen, Simmern und Kirchberg mehr Spielraum und Entscheidungsmöglichkeiten für die kommunale Bauleitplanung erhalten. Die Landesregierung entspricht mit der Lockerung der Vorgaben im LEP IV den aktuellen Bedürfnissen der Kommunen im Hunsrück und unterstützt deren städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung. Die Planungen der Kommunen umfassen die Ausweisung oder Erweiterung von Gewerbegebieten und die Erweiterung von gewerblichen Einzelgebäuden.
Eine vollständige Abriegelung des Korridors durch Baumaßnahmen kann jedoch auch weiterhin nicht genehmigt werden. Um ihre Planungen rechtssicher zu machen, müssen die Kommunen für die jeweilige Bauleitplanung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord bzw. SGD Süd ein Zielabweichungsverfahren beantragen.
Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2549