„Wir bringen moderne Mobilität in die Stadt und in die Dörfer“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing. „Carsharing ist ein wichtiger Baustein im zukünftigen Mobilitätsmix. Es ergänzt die Angebote von Bus und Bahn und macht individuelle Mobilität erschwinglich“, sagte Wissing. Carsharing biete die Möglichkeit, flexibel ein Auto nutzen zu können, ohne sich ein eigenes anschaffen zu müssen.
Bisher ist das Einrichten von Carsharing-Stationen nur im Zuge von Bundesstraßen oder auf Privatflächen möglich. Der Entwurf zur Änderung des Landesstraßengesetzes sieht vor, die Einrichtung auch an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen zu ermöglichen. „Damit kommt Carsharing auch in die Dörfer und Gemeinden“, so Wissing. In den Ballungszentren böte Carsharing die Chance, die Verkehrs- und Parksituation zu entschärfen.
Kommunen, die nicht an einer Bundesstraße liegen, erhalten dem Gesetzesentwurf nach erstmals die Möglichkeit, Carsharing-Stationen an Straßen in ihrer Gemeinde einzurichten. Für größere Städte birgt die geplante Gesetzesänderung die Möglichkeit, Carsharing nicht nur an zentralen Hauptstraßen einzurichten, sondern beispielsweise auch an Gemeindestraßen in Neubau- oder Wohngebieten.
Gleichzeitig eröffne die Gesetzesänderung die Möglichkeit, dass Kommunen selbst aktiv werden und auf Carsharing-Anbieter zugehen, um eine Station in der Gemeinde einzurichten. Bisher können Kommunen Sondernutzungserlaubnisse nur auf Antrag erteilen.
Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Entwurf ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
Hintergrund:
Sondernutzungen an Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen werden im Straßenrecht von der Gemeinde bzw. zuständigen Straßenbaubehörde erteilt, wenn die Nutzung über die übliche Nutzung einer Straße, den Gemeingebrauch, hinausgeht. Die Auswahl geeigneter Flächen können die Kommunen eigenständig treffen.
Zur Umsetzung soll im Landesstraßengesetz eine spezielle Sondernutzungsregelung geschaffen werden, nach der stationsbasiertes Carsharing auf öffentlichen Straßen eine Form der Sondernutzung darstellt. Es soll auch ermöglicht werden, Umweltkriterien bei der Zuteilung von Flächen zu berücksichtigen. So kann ein Beitrag zur Luftreinhaltung geleistet werden.
Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220