Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören die Errichtung einer neuen und die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte bzw. die Übernahme einer stillliegenden oder von einer Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte, die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte sowie die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte durch einen unabhängigen Investor. Die Förderhöchstsätze liegen zwischen 7,5 Prozent für Unternehmen mit maximal 250 Dauerarbeitsplätzen und maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder maximal 43 Millionen Euro Bilanzsumme sowie 15 Prozent bei kleinen Unternehmen – in GRW-Gebieten bis zu 27 Prozent – mit maximal 50 Dauerarbeitsplätzen und maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder maximal 10 Millionen Euro Bilanzsumme und erstrecken sich auf die förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist, dass vorBeginnderMaßnahme der Förderantrag bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt ist und dem Antragsteller eine schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die ISB vorliegt.
Die Fördermittel werden aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) als nicht zurückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung gestellt. Anträge stellen die Unternehmen direkt bei der ISB. Informationen vorab erteilt die ISB unter der Telefonnummer 06131 6172-1333 oder per E-Mail an beratung@isb.rlp.de. Ausführliche Informationen zu diesem und weiteren Programmen der Wirtschafts- und Wohnraumförderung unter www.isb.rlp.de.
Claudia Belz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Pressesprecherin
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Telefon: 06131 6172-1670
Telefax: 06131 6172-1299
Internet: www.isb.rlp.de
E-Mail: claudia.belz@isb.rlp.de
Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie undLandesplanung
Tel. 06131/16-2549