Künftig werden Land und Kommunen für Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylsuchenden bei der Beschränkten Ausschreibung sowie der Freihändigen Vergabe Aufträge bis zur Grenze der EU-Schwellenwerte ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes (Einzelbegründung) vergeben können. Für Bauleistungen liegt diese Grenze ab Januar 2016 europaweit bei 5,2 Millionen Euro, für Liefer- und Dienstleistungen bei 209.000 Euro. In die neuen Regelungen sind Anregungen des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz zur Korruptionsprävention eingeflossen.
„Die Flüchtlingssituation ist eine enorme Herausforderung für unser Land und für unsere Kommunen. Um sie in die Lage zu versetzen, dass sie weiterhin zügig Aufnahme- und Unterbringungsmöglichkeiten schaffen können, ist eine Verlängerung der vereinfachten Vergaberegelung zwingend notwendig. Hier wollen wir die Auftragswertgrenzen weiter bis zum EU-Schwellenwert anheben, um den Verwaltungsaufwand und die Verfahrensdauer zu reduzieren. Diese Verfahrensvereinfachung ist ein wichtiger Baustein der rheinland-pfälzischen Flüchtlings- und Integrationspolitik. Das wird insbesondere unseren Kommunen und damit auch den Bedürfnissen der Flüchtlinge zugutekommen“, so die für Vergaberecht zuständige Wirtschaftsministerin Eveline Lemke.
Das neugefasste Rundschreiben gilt ab Jahresanfang 2016 und ist zunächst bis zum 30.06.2016 befristet. Es ergänzt die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 24. April 2014 (MinBl. S. 48).
Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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