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Hüser: „Wildwuchs bei Windkraft wird vermieden“

Die Energiewende bedeutet Klimaschutz, der nicht zuletzt der Natur zugute kommt, die Abkehr von hochriskanter Atomtechnologie und Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern, deren Verfügbarkeit überdies begrenzt ist – darauf weist das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz hin. Um umweltfreundlich Energie zu erzeugen, setzt das Land auf einen erneuerbaren Energiemix, in dem Windkraft eine wichtige Rolle spielt. Bereits durch eine einzige moderne, leistungsstarke Windkraftanlage mit einer Leistung von 7,5 MW können etwa 6000 Haushalte mit regenerativ erzeugtem Strom versorgt werden.

Die Kritik von Bürgerinitiativen in aktuellen Medienberichten ist nicht nachzuvollziehen. Der vorliegende Entwurf der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) gibt gegenüber der ersten Fassung dem Landschaftsschutz deutlich mehr Raum. Es fand ein umfassendes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren statt, an dem sich auch die Naturschutzverbände aktiv beteiligt haben.

„Im Entwurf sind alle notwendigen Vorgaben enthalten, um einen unkontrollierten Wildwuchs bei Windenergieanlagen zu vermeiden. Sensible Flächen im Pfälzerwald werden beispielsweise von einer Nutzung der Windenergie explizit ausgeschlossen“, stellt Uwe Hüser, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung fest. So müssen die Kern- und Pflegezonen des Pfälzerwaldes von Windenergieanlagen absolut freibleiben. Zudem müssen innerhalb der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften und innerhalb eines maximal 6 Kilometer breiten Korridors entlang des Haardtrandes von der Regionalplanung diejenigen Gebiete definiert werden, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen ist. Selbstverständlich müssen bei der Auswahl der Vorranggebiete und Konzentrationsflächen alle sonstigen gesetzlichen Regelungen wie etwa das Landesnaturschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz beachtet werden.

Die Landesregierung setzt bei der Ausweisung von Windenergieanlagen insbesondere auf die Zuständigkeit der Kommunen und auch auf die Möglichkeit von Einzelfallprüfung. Die Ortsnähe der kommunalen Planung bietet die wichtige Möglichkeit, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in notwendige Entscheidungsprozesse zur Umsetzung der Energiewende einzubinden. Die Konzentration von Anlagen ist vorgesehen, um eine Überfrachtung der Landschaft zu verhindern und die vorrangige Nutzung besonders windstarker Standorte zielt darauf, mit wenigen, aber leistungsstarken Anlagen möglichst viel an Energie zu erzeugen.

 

 

Stefanie Mittenzwei
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550

 

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