Die Betriebe beantragen im gemeinsamen Agrarantrag die Direktzahlungen, die jährlichen Prämien im Ökologischen Landbau und in den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Lediglich der unterschriebene Datenträgerbegleitschein ist separat auf dem Postweg an die zuständige Kreisverwaltung zu übermitteln. Die Antragsfrist endet – wie in den Vorjahren – am 15. Mai 2020. Damit wird eine Auszahlung der Flächenzahlungen im Dezember möglich.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550