| Landwirtschaft

Gemeinsamer Antrag auf Agrarförderung 2020 bis zum 15. Mai

Die Antragsfrist für den diesjährigen gemeinsamen Antrag für die flächenbezogenen Förderungen in der Landwirtschaft endet am 15. Mai 2020. Darauf hat Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing heute in Mainz hingewiesen.

Die Betriebe beantragen im gemeinsamen Agrarantrag die Direktzahlungen, die jährlichen Prämien im Ökologischen Landbau und in den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Lediglich der unterschriebene Datenträgerbegleitschein ist separat auf dem Postweg an die zuständige Kreisverwaltung zu übermitteln. Die Antragsfrist endet – wie in den Vorjahren – am 15. Mai 2020. Damit wird eine Auszahlung der Flächenzahlungen im Dezember möglich. 

Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550

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