Fluglärm Flughafen Frankfurt

Als völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar hat Verkehrsminister Hendrik Hering das Abstimmungsverhalten des Vertreters der Landeshauptstadt Mainz in der Fluglärmkommission bezeichnet. Der Umweltdezernent der Stadt Mainz, Wolfgang Reichel (CDU), habe als Vertreter der Landeshauptstadt sowohl im Vorstand als auch in der Sitzung der Fluglärmkommission am 9. März 2011 einer Empfehlung der Fluglärmkommission an die Deutsche Flugsicherung (DFS) zugestimmt, mit der sowohl Gemeinden in Rheinhessen als auch zumindest südliche Stadtteile von Mainz zukünftig durch Fluglärm massiv belastet würden.

Hering reagierte mit diesem Hinweis auf wiederholte Vorwürfe des Umweltdezernenten, die Landesregierung habe sich zu spät in die Diskussion um die Flugrouten eingeschaltet (z.B. Allgemeine Zeitung, 24.3.2011). „Wer einerseits angebliche Versäumnisse der Landesregierung beklagt, andererseits aber gegen die Interessen der Mainzer Bevölkerung und von Rheinhessen abstimmt, ist in der Fluglärmdiskussion völlig unglaubwürdig“, so Hering. Die Landesregierung habe sich bereits im Raumordnungsverfahren im Jahr 2002 und im Planfeststellungsverfahren 2007 eindeutig gegen die jetzt im Bau befindliche Nordwestlandebahn ausgesprochen, eine für die Bevölkerung in Rheinhessen und Mainz möglichst geringe Fluglärmbelastung gefordert und dazu auch angeregt, zur Verminderung der Fluglärmbelastung in Mainz und Rheinhessen insbesondere Frachtflüge möglichst auf den Flughafen Hahn zu verlagern.

Leider habe die hessische Landesregierung statt der von Rheinland-Pfalz geforderten Nordost-Landebahn die Nordwest-Landebahn vorangetrieben. Damit seien automatisch stärkere Fluglärmbelastungen für Rheinland-Pfalz programmiert, kritisierte der Minister. Die rheinland-pfälzische Landesregierung bestehe zudem auf einer strikten Einhaltung des in der Mediation vereinbarten Nachtflugverbotes und zwar zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.

„Warum der Vertreter der Stadt Mainz gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung abgestimmt hat, muss er selbst erklären“, so Hering. Die Landesregierung habe in die Diskussion zum richtigen Zeitpunkt eingegriffen und dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, obwohl es nicht zu den Aufgaben des Landes zähle, Flugrouten auszuarbeiten. Die DFS habe ihre Vorschläge insoweit viel zu spät vorgelegt, die Fluglärmkommission habe sich dem extremen Zeitdruck der DFS gebeugt, ohne dass die vom Land im Rahmen des Gutachtens vorgelegten Alternativen ausreichend geprüft worden seien.

Das Land habe deshalb in einem Schreiben an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zwischenzeitlich sowohl Verfahrensmängel geltend gemacht, als auch nochmals gefordert, dass wegen des von der DFS geplanten Fehlanflugverfahrens, das die für Mainz und Rheinhessen besonders belastete Südumfliegung auslöse, eine Sicherheitsstudie von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werde, unterstrich der Minister. Andernfalls werde das Land Abwägungsfehler gegenüber dem Bundesaufsichtsamt geltend machen und letztlich auch vor einer Klage nicht zurückschrecken. „Das Land nimmt damit - im Unterschied zu der Verfahrensweise des Umweltdezernten der Stadt Mainz - die Interessen der vom Fluglärm besonders betroffenen Bevölkerung mit Nachdruck wahr“, betonte Hering.

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