Fluglärm

Lärmschutz soll bei Flugverkehr in der Nacht nach dem Willen der rheinland-pfälzischen Landesregierung Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen eingeräumt werden. Über einen am Freitag im Bundesrat eingebrachten Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes will das Land erreichen, dass die Flugsicherung künftig verpflichtet wird, bei An- und Abflugverfahren auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. „Gerade bei der aktuell höchst undurchschaubaren Festlegung von Flugrouten müssen bürgerfreundliche und für Betroffene weniger belastende Wege gefunden werden“, erläuterte Verkehrsminister Hendrik Hering im Bundesrat.

Das derzeitige Verfahren werde von der Bevölkerung nicht mehr akzeptiert; wie die heftigen Diskussionen um die Flugroutenfestlegung am neuen Flughafen BBI in Berlin und die wachsende Unruhe der Bevölkerung rund um den Flughafen Frankfurt zeigten, sagte Hering. Der Bau einer zusätzlichen Landebahn sorge mit den geplanten Änderungen von Flugrouten für erhebliche zusätzliche Belastungen vor allem der Bevölkerung in Mainz und Rheinhessen.

Die Bevölkerung empfinde Fluglärm aufgrund des starken Wachstums des Luftverkehrs in den vergangenen Jahren in zunehmendem Maße als besonders belastend, unterstrich Hering. Unbestreitbar sei, dass Fluglärm vor allem in der Nacht bei lang anhaltenden Belastungen zu Erkrankungen führen könne. Daher seien Korrekturen an den Verfahrensvorgaben dringend notwendig. Das Luftverkehrsgesetz verpflichte zwar auch die Flugsicherung auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken. In der Praxis schlage sich dies jedoch nicht nieder. Neben wirtschaftlichen und kapazitativen sowie betrieblichen Belangen rücke die Deutsche Flugsicherung die Lärmschutzinteressen praktisch an die letzte Stelle.

„Die Gesetzesinitiative von Rheinland-Pfalz schreibt fest, dass bei Nachtlugbetrieb in der Verfahrensplanung nach der Sicherheit der Nachtruhe Priorität vor den anderen Belangen einzuräumen ist“, sagte Hering. Damit habe die Flugsicherung künftig bei der Gestaltung der betrieblichen Abläufe zu gewährleisten, dass dem Schutz der Bevölkerung Rechnung zu tragen ist, auch dadurch längere zeitliche Abläufe, ein erhöhter Kerosinverbrauch oder auf ein Verzicht auf volle Ausnutzung möglicher Kapazitätsreserven in Kauf zunehmen sind.

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