Die wesentlichen Eckpunkte des Programms entsprechen denen des Vorjahrs: Am Programm teilnehmende Grund- und Förderschulen sowie Kindertagesstätten erhalten je Kind und Woche eine Portion Milch (250 ml). Die Abgabe erfolgt grundsätzlich nur in Liter-Gebinden. Die Lieferanten können selbst erzeugte Milch oder fettreduzierte konventionelle und ökologisch erzeugte Milch, jeweils frisch oder als H-Milch anbieten. Mindestens 30 Prozent der gelieferten Milch müssen dabei aus biologischer oder eigener Erzeugung stammen. Für die sechs Produktkategorien werden Standardportionspreise (netto) festgelegt. Die Preise werden nach Erstellung eines unabhängigen Gutachtens vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau festgelegt und den zugelassenen Lieferanten mitgeteilt.
Zwischen den Lieferanten und den Einrichtungen sind Liefervereinbarungen abzuschließen, welche die weiteren Konditionen festhalten. Die entsprechenden Vordrucke werden den zugelassenen Lieferanten, sowie den angemeldeten Einrichtungen unaufgefordert von der für die Abwicklung des Programmteils Schulmilch zuständigen Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis übermittelt.
Interessierte Lieferanten können ab sofort auf der Homepage der Kreisverwaltung das entsprechende Antragsformular auf Zulassung als Schulmilchlieferant in Rheinland-Pfalz abrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, in der der Leistungs- und Lieferumfang sowie die Abrechnungsmodalitäten detailliert aufgeführt sind. Die Unterlagen sind auf der Homepage unter https://www.kreis-sim.de/B%C3%BCrgerservice/Landwirtschaft/ hinterlegt. Die Frist zur Abgabe des Antrages auf Zulassung endet am 18. Juni 2021.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550