Die wesentlichen Eckpunkte des Programms haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert: Am Programm teilnehmende Grund- und Förderschulen sowie Kindertagesstätten erhalten je Kind und Woche maximal eine Portion Milch (250 ml). Die Abgabe erfolgt grundsätzlich nur in Liter-Gebinden. Die Lieferanten können selbst erzeugte Milch oder fettreduzierte konventionelle und ökologisch erzeugte Milch, jeweils frisch oder als H-Milch anbieten. Mindestens 30 % der gelieferten Milch müssen dabei aus biologischer oder eigener Erzeugung stammen.
Die Netto-Standardportionspreise betragen für
- H-Milch, 1,5% Fettgehalt, konventionell: 30 Cent
- H-Milch, 1,5% Fettgehalt, Bio: 33 Cent
- Frischmilch, 1,5% Fettgehalt, konventionell: 31 Cent
- Frischmilch, 1,5% Fettgehalt, Bio: 34 Cent
- Frischmilch eigene Erzeugung, natürlicher Fettgehalt, konventionell: 0,39 Cent
- Frischmilch eigene Erzeugung, natürlicher Fettgehalt, Bio: 0,43 Cent
Der Programmteil Schulmilch wird von der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises betreut. Interessierte Lieferanten können auf der Homepage der Kreisverwaltung das entsprechende Antrags-Formular auf Zulassung als Schulmilchlieferant in Rheinland-Pfalz abrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, in der der Leistungs- und Lieferumfang sowie die Abrechnungsmodalitäten detailliert aufgeführt sind. Die Unterlagen sind auf der dortigen Homepage www.kreis-sim.de unter Bürgerservice – Landwirtschaft – EU-Schulmilch hinterlegt. Die Frist zur Abgabe des Antrages auf Zulassung endet am 15. Juni 2020.
Kontakte:
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück
Ludwigstraße 3-5
55469 Simmern
06761-82830
E-Mail: benno.rockenbach(at)rheinhunsrueck.de