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EU-Schulmilchprogramm: Molkereien, Milcherzeuger und Händler können Zulassung beantragen – regionale Lieferanten besonders gesucht

Das EU-Schulprogramm – Programmteil Schulmilch – wird auch im kommenden Schuljahr fortgesetzt. Interessenten können ab sofort eine Zulassung als Schulmilch-Lieferant für 2022/2023 und die Folgejahre beantragen. Neu ist, dass eine erteilte Zulassung bis auf Widerruf über das Schuljahr 2022/2023 hinaus und damit unbefristet gilt. Damit will das Landwirtschaftsministerium zur Verwaltungsvereinfachung beitragen.

Für den Programmteil Schulmilch des EU-Schulprogramms können interessierte Molkereien, Milcherzeuger und Händler ab sofort ihre Zulassung als Lieferanten für Schulmilch beantragen. Besonders gesucht sind dabei regionale Lieferanten. 

Die wesentlichen Eckpunkte des Programms haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert: Am Programm teilnehmende Grund- und Förderschulen sowie Kindertageseinrichtungen erhalten je Kind und Woche maximal eine Portion Milch (250 ml). Die Abgabe erfolgt grundsätzlich in Liter-Gebinden. Die Lieferanten können selbst erzeugte Milch oder fettreduzierte konventionelle und ökologisch erzeugte Milch, jeweils frisch oder als H-Milch anbieten. Sofern keine selbst erzeugte Milch geliefert wird, müssen mindestens 30 Prozent der gelieferten Milch aus biologischer Erzeugung stammen.  

Für das Schuljahr 2022/2023 betragen die Netto-Standardportionspreise für die sechs Produktkategorien:

-    H-Milch, 1,5% Fettgehalt, konventionell: 40 Cent
-    H-Milch, 1,5% Fettgehalt, Bio: 42 Cent
-    Frischmilch, 1,5% Fettgehalt, konventionell: 45 Cent
-    Frischmilch, 1,5% Fettgehalt, Bio: 47 Cent
-    Frischmilch eigene Erzeugung, natürlicher Fettgehalt, konventionell: 50 Cent
-    Frischmilch eigene Erzeugung, natürlicher Fettgehalt, Bio: 52 Cent

Zwischen den Lieferanten und den Bildungseinrichtungen sind Liefervereinbarungen abzuschließen, welche die weiteren Konditionen festhalten. Die Liefervereinbarungen gelten jeweils für ein Schuljahr, sind also jährlich neu abzuschließen. Die entsprechenden Vordrucke für das Schuljahr 2022/2023 werden den zugelassenen Lieferanten, sowie den angemeldeten Einrichtungen unaufgefordert von der für die Abwicklung des Programmteils Schulmilch zuständigen Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis übermittelt. Die Zulassung gilt ab 2022/2023 unbefristet.

Interessierte Lieferanten können ab sofort auf der Homepage der Kreisverwaltung das entsprechende Antrags-Formular auf Zulassung als Schulmilchlieferant in Rheinland-Pfalz abrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, in der der Leistungs- und Lieferumfang sowie die Abrechnungsmodalitäten detailliert aufgeführt sind. Die Unterlagen sind auf der dortigen Homepage www.kreis-sim.de unter Bürgerservice – Landwirtschaft – EU-Schulmilch hinterlegt bzw. direkt hier.

Interessenten, die bereits im Schuljahr 2022/2023 Bildungseinrichtungen beliefern möchten, werden gebeten, Ihre Anträge auf Zulassung bis 30.06.2022 bei der Kreisverwaltung einzureichen. 

Nicola Diehl 
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220

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