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EU-Schulmilchprogramm: Molkereien, Milcherzeuger und Händler können Zulassung als Schulmilchlieferanten beantragen – regionale Lieferanten besonders gesucht

Das EU-Schulprogramm – Programmteil Schulmilch – wird auch im kommenden Schuljahr fortgesetzt. Für alle bereits zugelassenen Schulmilchlieferanten gilt: Die erteilte Zulassung bleibt bis auf Widerruf über das Schuljahr 2023/2024 hinaus und damit unbefristet gültig. Interessenten, die im kommenden Schuljahr neu am Programm teilnehmen möchten, können ab sofort eine Zulassung als Schulmilch-Lieferant für 2024/2025 und die Folgejahre beantragen.


Besonders gesucht sind dabei regionale Lieferanten. 

Einige wesentliche Eckpunkte des Programms: Am Programm teilnehmende Grund- und Förderschulen sowie Kindertageseinrichtungen erhalten je Kind und Lieferwoche eine Portion Milch (200 ml). Die Abgabe erfolgt grundsätzlich in Liter-Gebinden. Die Lieferanten können selbst erzeugte Milch oder fettreduzierte konventionelle und ökologisch erzeugte Milch, jeweils frisch oder als H-Milch anbieten. Sofern keine selbst erzeugte Milch geliefert wird, müssen mindestens 30 Prozent der gelieferten Milch aus biologischer Erzeugung stammen.  

Zwischen den Lieferanten und den Bildungseinrichtungen sind Liefervereinbarungen abzuschließen, welche die weiteren Konditionen festhalten. Die Liefervereinbarungen gelten jeweils für ein Schuljahr, sind also jährlich neu abzuschließen. Die entsprechenden Vordrucke für das Schuljahr 2024/2025 werden den zugelassenen Lieferanten, sowie den angemeldeten Einrichtungen, unaufgefordert von der für die Abwicklung des Programmteils Schulmilch zuständigen Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis übermittelt. 

Interessierte Lieferanten können ab sofort auf der Homepage der Kreisverwaltung das entsprechende Antragsformular auf Zulassung als Schulmilchlieferant in Rheinland-Pfalz abrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, in der der Leistungs- und Lieferumfang sowie die Abrechnungsmodalitäten detailliert aufgeführt sind. Die Unterlagen sind auf der dortigen Homepage www.kreis-sim.de unter Bürgerservice – Landwirtschaft – EU-Schulmilch hinterlegt bzw. direkt unter www.kreis-sim.de/Bürgerservice/Landwirtschaft-und-Weinbau/ abrufbar.

Interessenten, die im Schuljahr 2024/2025 Bildungseinrichtungen beliefern möchten, werden gebeten, Ihre Anträge auf Zulassung bis 11.06.2024 bei der Kreisverwaltung einzureichen. 

Für das Schuljahr 2024/2025 betragen die Netto-Standardportionspreise für die sechs Produktkategorien:

-    H-Milch, 1,5% Fettgehalt, konventionell:  45 Cent
-    H-Milch, 1,5% Fettgehalt, Bio:  47 Cent
-    Frischmilch, 1,5% Fettgehalt, konventionell:  50 Cent
-    Frischmilch, 1,5% Fettgehalt, Bio:  51 Cent
-    Frischmilch eigene Erzeugung, natürlicher Fettgehalt, konventionell:  56 Cent
-    Frischmilch eigene Erzeugung, natürlicher Fettgehalt, Bio: 58 Cent

Abweichende Portionspreise gelten für Lieferanten, welche sowohl am Programmteil Obst und Gemüse als auch Milch teilnehmen. Deren Portionspreise gestalten sich wie folgt:

-    H-Milch, 1,5% Fettgehalt, konventionell (kombiniert): 34 Cent
-    H-Milch, 1,5% Fettgehalt, Bio (kombiniert): 36 Cent
-    Frischmilch, 1,5% Fettgehalt, konventionell (kombiniert): 36 Cent
-    Frischmilch, 1,5% Fettgehalt, Bio (kombiniert): 37 Cent
-    Frischmilch eigene Erzeugung, natürlicher Fettgehalt, konventionell (kombiniert): 42 Cent
-    Frischmilch eigene Erzeugung, natürlicher Fettgehalt, Bio (kombiniert): 44 Cent


Nicola Diehl 
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162220
 

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