„Das Schulmilchprogramm ist ein wichtiger Beitrag zu einer bewussteren Ernährung unserer Kinder – und es bringt ihnen näher, wo unsere Lebensmittel herkommen und wie wertvoll regionale Erzeugung ist“, sagte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Unsere Landwirtinnen und Landwirte sowie die regionalen Molkereien sichern nicht nur hochwertige Lebensmittel, sondern auch Arbeitsplätze und Lebensqualität in den ländlichen Regionen. Dieses Programm verbindet Ernährung, Bildung und Regionalität auf vorbildliche Weise.“
Einige wesentliche Eckpunkte des Programms: Am Programm teilnehmende Grund- und Förderschulen sowie Kindertageseinrichtungen erhalten je Kind und Lieferwoche (14 im Schuljahr 2025/2026) eine Portion Milch (200 ml). Die Abgabe erfolgt grundsätzlich in Liter-Gebinden. Die Lieferanten können selbst erzeugte Milch oder fettreduzierte konventionelle und ökologisch erzeugte Milch, jeweils frisch oder als H-Milch anbieten. Sofern keine selbst erzeugte Milch geliefert wird, müssen mindestens 30 Prozent der gelieferten Milch aus biologischer Erzeugung stammen.
Zwischen den Lieferanten und den Bildungseinrichtungen sind Liefervereinbarungen abzuschließen, welche die weiteren Konditionen festhalten. Die Liefervereinbarungen gelten jeweils für ein Schuljahr, sind also jährlich neu abzuschließen. Die entsprechenden Vordrucke für das Schuljahr 2025/2026 werden den zugelassenen Lieferanten, sowie den angemeldeten Einrichtungen, unaufgefordert von der für die Abwicklung des Programmteils Schulmilch zuständigen Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis in Simmern, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, übermittelt.
Interessierte Lieferanten können sich ab sofort bei der Kreisverwaltung über weitere Details informieren. Bei Bedarf stellt die Kreisverwaltung auch das entsprechende Antragsformular auf Zulassung als Schulmilchlieferant in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Informationen zu den Netto-Standardportionspreisen für das Schuljahr 2025/2026 erhalten Sie auf Nachfrage ebenfalls von der Kreisverwaltung (ab Mitte Mai 2025).
Interessenten, die im Schuljahr 2025/2026 Bildungseinrichtungen beliefern möchten, müssten Ihre Anträge auf Zulassung bis 26. Mai 2025 bei der Kreisverwaltung einreichen.
Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162550