„Das sind die richtigen Signale aus Brüssel. Unsere Unternehmen brauchen weniger Bürokratie und mehr Freiräume, um sich auf Innovation, Wachstum und Wertschöpfung zu konzentrieren“, so Schmitt.
Konkret schlägt die EU-Kommission folgende Änderungen vor:
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD): Die Berichtspflichten sollen erst ab 2027 gelten und nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro erfassen – statt wie ursprünglich vorgesehen bereits ab 50 Beschäftigten und 8 Millionen Euro Umsatz.
Sorgfaltspflichten (CSDDD): Unternehmen müssten künftig nur noch ihre direkten Zulieferer überprüfen, statt die gesamte Lieferkette. Zudem soll die Prüfungshäufigkeit von jährlich auf alle fünf Jahre reduziert und die EU-weite Haftungsregelung gestrichen werden, um das Prozessrisiko zu verringern.
EU-Taxonomie: Die Definition nachhaltiger Investitionen bleibt bestehen, wird jedoch weniger bürokratisch gestaltet.
Auch der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), der als Teil der Reform überarbeitet wird, soll insbesondere für kleinere Unternehmen entschärft werden.
Impulse aus Rheinland-Pfalz aufgenommen
Schmitt sieht zentrale Forderungen aus der Rheinland-Pfälzischen Erklärung der energieintensiven Unternehmen berücksichtigt: „Unsere Betriebe brauchen Verlässlichkeit und einen fairen internationalen Wettbewerb. Wir haben uns für eine wirtschaftsfreundlichere Umsetzung der EU-Regeln eingesetzt – und es ist gut zu sehen, dass unsere Argumente gehört wurden.“
Der Weg zu einem Industrial Deal, der die industrielle Wertschöpfung in Europa sichert, sei damit eingeschlagen. Rheinland-Pfalz werde die Impulse aus der Wirtschaft weiter in Brüssel adressieren. Auch die nächste Bundesregierung müsse die neuen Spielräume nutzen und dürfe die Entlastungen nicht durch nationale Alleingänge konterkarieren. „In Europa sehen wir erste Signale – Deutschland muss nun konsequent mitgehen“, so Schmitt. Es gelte jetzt, dass die neue Bundesregierung die Impulse der EU-Kommission im europäischen Rat beherzt aufnehme, unterstütze und diese zugleich effizient in Deutschland umsetze. Auch dem EU-Parlament komme eine große Verantwortung für die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriestandorts zu.
Die vollständige Rheinland-pfälzische Erklärung der energieintensiven Unternehmen mit den zehn zentralen Forderungen finden Sie unter: https://mwvlw.rlp.de/service/publikationen/details/publikation/rheinland-pfaelzische-erklaerung-der-energieintensiven-unternehmen
Hintergrund: Was ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)?
Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist ein Instrument der Europäischen Union, das sicherstellen soll, dass importierte Produkte ähnlich hohe CO₂-Kosten tragen wie Waren, die innerhalb der EU produziert werden. Ziel ist es, „CO₂-Leakage“ zu verhindern – also die Verlagerung von Produktionsstätten in Länder mit niedrigeren Klimaschutzstandards.
CBAM betrifft vor allem energieintensive Industrien wie Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff. Unternehmen, die diese Produkte aus Drittstaaten in die EU importieren, müssen künftig die CO₂-Emissionen der Herstellung berechnen und entsprechende Zertifikate erwerben.
Der Mechanismus befindet sich aktuell in einer Übergangsphase, in der Unternehmen ihre Emissionen nur melden müssen, ohne dafür Abgaben zu zahlen.
Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162550