| Verkehr

Erklärung zum Gutachten des Rhein-Hunsrück-Kreises:

Das vom Rhein-Hunsrück-Kreis vorgelegte Gutachten widerlegt nicht die Haltung des Verkehrsministeriums. „Das Gutachten bestätigt: Es ist keine politische Entscheidung, eine Straße als Kreis- oder Landesstraße einzustufen. Das Ministerium hat keinen Ermessenspielraum, nichts anderes habe ich stets betont“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing.

Die von unabhängigen Fachleuten erstellte Verkehrsuntersuchung komme zu dem Schluss, dass die Verkehre über die Mittelrheinbrücke hauptsächlich Quelle und Ziel im Nahbereich haben. Der Hauptstrom (4000 von 7000 Kfz/24 Stunden) nutzt die Brücke als Verbindung zwischen den beiden Städten St. Goar und St. Goarshausen. Damit liege überwiegend Kreisverkehr vor, weshalb das Ministerium von einer Kreisstraße ausgeht.

„Um jeden Zweifel auszuräumen, habe ich bereits vor einiger Zeit die Einstufung der Brücke dem Landesrechnungshof zur Bestätigung vorgelegt. Diese Entscheidung warten wir zunächst ab“, sagte der Minister.

Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550

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