Energiewende und Raumplanung

„Wir setzen in der Energiewende vor allem auf den Ausbau der Windkraft und schaffen dafür die planerischen Bedingungen“, stellte heute die für Energie und Klimaschutz zuständige Wirtschaftsministerin Eveline Lemke fest. Heute hat das Kabinett dem von Ministerin Lemke vorgelegten Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) in erster Lesung grundsätzlich zugestimmt. Jetzt schließt sich das im Landesplanungsgesetz vorgeschriebene umfassende Beteiligungsverfahren an. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Verbände haben hierbei die Möglichkeit zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.
Foto: MWKEL

„Unser Ziel ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, um Windkraft und Solarenergie stärker und effizienter nutzen zu können als bisher. Dazu gehört, dass Windkraftanlagen an optimalen Standorten geplant und aufgestellt werden, an denen der Wind besonders stark weht, an denen die so genannte Windhöffigkeit besonders groß ist. So ermöglichen wir stärker als bislang, dass die Windkraft sich wirtschaftlich lohnt. Andererseits bedeutet die Weiterentwicklung der Raumplanung über das LEP IV auch, den Flächenverbrauch optimal zu gestalten. Hier gilt die Festlegung: Wir wollen zwei Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen aufwenden“, so die Ministerin weiter. Eine wichtige Maßnahme ist es in diesem Zusammenhang den Gemeinden größere Spielräume zur Ausweisung von Windkraftflächen in der Flächennutzungsplanung zu geben. Damit wird ein Ziel der Koalitionsvereinbarung umgesetzt: „Ich setze darauf, dass die Orts- und Verbandsgemeinden ihren größeren Spielraum kooperativ und solidarisch nutzen.

Rheinland-Pfalz will bis zum Jahr 2030 bilanziell 100 Prozent des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien decken. Bis zum Jahr 2020 soll die Stromerzeugung aus der Windkraft verfünffacht werden und der Beitrag der Fotovoltaik auf über zwei Terawattstunden steigen.

Es gibt 1.125 Windkraftanlagen (Stand 1.7.2011) im Land. Im Jahr 2010 erzeugten sie 1,7 Terawattstunden Strom und leisteten damit einen Beitrag von 10,5 Prozent zur Stromerzeugung in Rheinland-Pfalz. Im gleichen Jahr wurden 0,6 Terawattstunden aus Sonnenenergie gewonnen, dies entspricht einem Anteil von 3,6 Prozent der hiesigen Stromerzeugung. Der Anteil aller Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung im Land betrug im Jahr 2010 insgesamt 26 Prozent.

Der Planentwurf

·        Der Planentwurf beschreibt, wie die Entwicklung der Windenergienutzung im Raum geordnet wird und ist damit für die Regional- und Bauleitplanung verbindlich. Als Ziel der Raumordnung wird festgelegt, dass zwei Prozent der Landesfläche und darin mindestens zwei Prozent der Fläche des Waldes für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden.

·        Als Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung sollen - anders als früher - nur noch Naturschutzgebiete, vorhandene oder geplante, Kernzonen der Biosphärenreservate sowie Nationalparke festgelegt werden.

·        Die Kernzonen der UNESCO-Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und des Obergermanisch-Raetischer Limes bleiben ausgenommen. Eine Ausweisung in den Pufferzonen der anerkannten Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und Obergermanisch-Raetischer Limes erfordert eine gesonderte Prüfung, ob diese mit dem Status des UNESCO-Welterbes vereinbar ist.

·        Bei FFH- und Vogelschutzgebieten sowie den Kernzonen der Naturparke ist zu prüfen, ob durch die Windenergienutzung der jeweilige Schutzzweck erheblich beeinträchtigt wird.

·        Freiflächen-Fotovoltaikanlagen sollen flächenschonend, insbesondere auf zivilen und militärischen Konversionsflächen errichtet werden.

Das Verfahren

Anhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung: Bevor die Teilfortschreibung des LEP IV in Kraft tritt, ist ein umfangreiches Verfahren vorgesehen: die Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel Kommunen, kommunale Spitzenverbände oder Naturschutzverbände müssen zum Entwurf angehört werden. Der Planentwurf wird in allen Kreis- und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann Stellungnahmen dazu abgeben. Der Kommunale Rat wird ebenso wie der Wirtschaftsausschuss des Landtages beteiligt,  bevor der endgültige Beschluss über die Fortschreibung gefasst wird.

Weitere Schritte:

·        Die Teilfortschreibung des LEP IV legt die Bedingungen für Vorrang- und Ausschlussgebiete fest.

·        Im zweiten Schritt ist die Regionalplanung verpflichtet, konkrete Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen. Bei der Auswahl sind insbesondere die Standorte mit hoher Windhöffigkeit zu sichern.

·        Im dritten Schritt legt die Bauleitplanung fest, an welchen Stellen im Gemeindegebiet Windenergieanlagen errichtet werden sollen und wo nicht. Dabei sollen die Flächen für die Windenergienutzung möglichst konzentriert werden. Außerdem sollten auch die Möglichkeiten der interkommunalen Kooperation und des Interessenausgleichs genutzt werden.

 

Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2549

 

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