Damit können die Betriebe ab sofort die Direktzahlungen, die jährlichen Prämien im Ökologischen Landbau und den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen für 2020 beantragen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation erweist es sich als Vorteil, dass diese Antragstellung auf elektronischem Weg erfolgt. So ist kein direkter persönlicher Kontakt zwischen den Landwirten und den Mitarbeitern der Verwaltung erforderlich. Lediglich der unterschriebene Datenträgerbegleitschein ist separat auf dem Postweg an die zuständige Kreisverwaltung zu übermitteln.
Nach derzeitigem Stand soll die Antragsfrist – wie in den Vorjahren – am 15. Mai 2020 enden. Auf Bundesebene wird derzeit diskutiert, die Antragsfrist aufgrund der Corona-Pandemie um 4 Wochen zu verlängern, soweit die Europäische Kommission dies zulässt. Eine Verlängerung der Antragsfrist kann jedoch zur Folge haben, dass die Zahlungen nicht im Dezember erfolgen können. „Ich möchte daher, falls es keine unvorhersehbaren Ereignisse in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt, am Abgabedatum 15. Mai 2020 festhalten, so der Minister. Die Auszahlung der Flächenzahlungen im Dezember hat höchste Priorität.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550
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