Der Bundesrat hat heute auf Antrag von Rheinland-Pfalz und zwei weiteren Bundesländern die Bundesregierung aufgefordert, für die künftigen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land eine Regionalisierungskomponente einzufügen. Damit soll eine weiterhin deutschlandweite Verteilung des Zubaus von Windenergieanlagen gewährleistet und die bisherige Dynamik des Ausbaus der Windenergie auch in Mittel- und Süddeutschland abgesichert werden. Nur durch einen dezentralen Zubau im gesamten Bundesgebiet kann die Energiewende weiter erfolgreich vorangetrieben werden.
Hintergrund ist die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgesehene Umstellung des Ausbaus von Erneuerbaren Energien, insbesondere von Windenergie an Land, auf ein Auktionsmodell. Die Höhe der Vergütung für Erneuerbare Energien-Anlagen soll dabei durch ein Ausschreibungsverfahren ermittelt werden. Nach Ansicht des Bundesrates gefährdet eine Auktion ohne Berücksichtigung der verschiedenen Gegebenheiten in Küstennähe und im Binnenland den Ausbau der Windkraft, da windhöffige Standorte im Binnenland durch höhere Investitionskosten bei einer Auktion gegenüber Standorten im norddeutschen Flachland grundsätzlich im Nachteil wären.
Der Bundesrat unterstützt daher das von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Thüringen geforderte Ausschreibungsmodell mit den zwei Teilräumen in Norddeutschland und Mitte-/Süddeutschland. In jedem der Teilräume soll jeweils ein Mindestanteil der bezuschlagten Zubaukapazität realisiert werden. Die Bemessung der Mindestanteile orientiert sich am Zubau der vergangenen Jahre und erfolgt so, dass der Ersatz von Altanlagen nicht angerechnet wird. Ein weiterer Anteil des Zubaus wird standortunabhängig vergeben, ebenso auch weitere Anteile, wenn die abgegebenen Gebote nicht ausreichen, um die vorgegebenen Mindestausbauquoten deutschlandweit zu erfüllen.
„Mit diesem Modell findet gleichzeitig eine bundesweite Auktion statt und eine angemessene räumliche Verteilung des Windenergieausbaus, sowohl in Küstennähe als auch im Binnenland, wird sichergestellt. Gleichzeitig erhöhen sich die Marktliquidität und die Wettbewerbsintensität, indem sich Standorte aus Mittel- und Süddeutschland chancenreich in den Wettbewerb einbringen können. Unser Modell trägt zu einer auch weiterhin bundesweiten Verteilung der Wertschöpfung bei und soll dafür sorgen, dass auch zukünftig Bürgerenergieprojekte in ganz Deutschland ihren Beitrag zur Energiewende leisten können. Dies ist aus meiner Sicht auch ein wesentlicher Pfeiler für die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung“, sagt die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke.
Durch eine Orientierung an den Ausbauzahlen der vergangenen Jahre steht das Modell im Einklang mit der Netzentwicklungsplanung. Als weiterer Vorteil ist der verbrauchsnahe Ausbau der Windenergie in Mittel- und Süddeutschland zu nennen. Das entlastet die Nord-Süd-Verbindungen im deutschen Übertragungsnetz und sorgt für die erforderliche Systemsicherheit.
Mit der heutigen Entschließung zeigen die Bundesländer, wie wichtig ihnen weiterhin ein dezentraler Zubau der Windenergienutzung in ganz Deutschland ist.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550
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