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Bundesrat / Schmitt: Zugang zur beruflichen Bildung erleichtern, Fachkräftebedarf begegnen – Bundesrat beschließt Modernisierung der Berufsbildung

Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat sich anlässlich der heutigen Abstimmung im Bundesrat zum Berufsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz geäußert: Mit einer Öffnung der Berufsbildung durch sogenannte Feststellungsverfahren könne dem Fachkräftebedarf begegnet werden und Menschen ab 25 Jahren, die keinen formellen Abschluss aber eine gleichwertige Berufserfahrung haben, neue berufliche (Karriere-)Perspektiven ermöglicht werden. Die Rede der Ministerin wurde zu Protokoll gegeben.

„Wir wollen den Zugang zur dualen Berufsbildung für neue Zielgruppen ermöglichen und setzen gleichzeitig auf Entbürokratisierung und Digitalisierung“, erklärte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt anlässlich der Bundesratssitzung in Berlin. „Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz modernisieren wir die duale Berufsbildung und können so dem wachsenden Fachkräftebedarf unserer Unternehmen begegnen“, so Schmitt. Rheinland-Pfalz hatte im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates einen Antrag gestellt, um das Thema weiterhin eng zu verfolgen. Der Bundesrat hat dem Gesetz heute zugestimmt, es ist damit auf Bundesebene beschlossen. 

Im Gesetz ist vorgesehen, über erprobte Verfahren zur Validierung von nicht formal erworbenen Berufskompetenzen entsprechende Berufserfahrung anzuerkennen und mit einem Zeugnis zu bescheinigen. Personen ohne Berufsabschlussprüfung, aber mit einschlägiger mehrjähriger Berufserfahrung und einem Alter ab 25 Jahren sollen durch das Gesetz einen Anspruch auf ein solches „Feststellungsverfahren“ in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld erhalten, an dessen Ende ein Feststellungsbescheid (Zeugnis) steht. 

Personen, bei denen durch das Feststellungsverfahren sodann eine vollständige Gleichwertigkeit mit einer erfolgreichen Berufsausbildung festgestellt wird, sollen mit dem Feststellungsbescheid/Zeugnis viele Rechte von Ausbildungsabsolventen erhalten, also die fachliche Eignung, selbst auszubilden, und den Zugang zu Meisterlehrgängen und Fortbildungsprüfungen (höhere Berufsbildung). 

Im Digitalisierungsteil des Gesetzes ist vorgesehen, dass nahezu die gesamte Kommunikation in der dualen Berufsausbildung zwischen den Ausbildungsorten, Auszubildenden und zuständigen Stellen digital möglich wird, indem Schriftformerfordernisse abgebaut werden. 

„Entbürokratisierung, Digitalisierung und der erleichterte Zugang zur höheren Berufsbildung sind wichtige Schritte zur Ausbildungsmodernisierung. Wir brauchen dringend mehr Fachkräftenachwuchs, deshalb müssen wir einerseits den Betrieben die Ausbildungsabwicklung leichter machen und gleichzeitig den Zugang zur höheren Berufsbildung für neue Zielgruppen erleichtern bzw. überhaupt erst ermöglichen“, betonte Schmitt. Dabei gehe es bspw. um Menschen, die nach vielen Jahren der Berufstätigkeit aufgrund familiärer oder finanzieller Verpflichtungen sowie aus Altersgründen keine Ausbildung mehr beginnen können.

Der Feststellungsanspruch darf nach Schmitts Auffassung jedoch keine falschen Signale an Schulabgänger aussenden. „Denn die duale Ausbildung ist immer noch ein qualitativ hochwertiges Aushängeschild Deutschlands und international hoch angesehen“, betonte Schmitt. Es müsse daher vor allem in der beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern weiterhin klar sein, dass eine duale Berufsausbildung im Vergleich zu einer ungelernten Berufstätigkeit mit späterer Anerkennung über ein Feststellungsverfahren vorteilhafter für die eigene Berufskarriere und daher generell vorzuziehen ist. 


Hintergrund zum weiteren Verfahren:

Mit Zustimmung des Bundesrates wurde das Gesetz nun auf Bundesebene beschlossen. 

Auf Grundlage des Gesetzes wird das zuständige Bundesbildungsministerium einen Verordnungsentwurf vorlegen, der die Details des Feststellungsverfahrens regelt. Diese Verfahren werden von den für den jeweiligen Beruf zuständigen Stellen (v.a. Kammern) durchgeführt. Entscheidend für die Qualität des Feststellungsverfahrens ist die sogenannte Fremdbewertung v.a. durch Personen, die üblicherweise auch die Abschlussprüfungen am Ende der jeweiligen Berufsausbildung abnehmen. Das Feststellungsverfahren wird im Erfolgsfall mit einem Zeugnis über die festgestellten Berufskompetenzen beendet, die entweder überwiegend oder vollständig vergleichbar mit dem verglichenen Beruf sind. 

32 Kammern in Deutschland haben in den auslaufenden Validierungsprojekten entsprechende Erfahrungen in rund 40 Berufen sammeln können. Ab dem Jahr 2025 müssen jedoch alle für die über 320 dualen Ausbildungsberufe zuständigen Stellen den Feststellungsanspruch umsetzen.

Das Feststellungsverfahren soll nach fünf Jahren durch einen Bericht reflektiert und nach zehn Jahren durch eine Evaluation bewertet werden. Beides erlaubt es, datengestützt zu überprüfen, ob die Erwartungen in die Berufsbildungsvalidierung erfüllt und damit verbundene Risiken vermieden werden konnten. 

 

Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220

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