Hering begrüßte ausdrücklich den Vorstoß des ACE zu einer entsprechenden Änderung der Tankstellenverordnung. „Einem unberechtigten Abkassieren beim Tanken muss ein Riegel vorgeschoben werden“, so der Minister. Hering bekräftigte seine Forderung nach einer Umkehr der Beweislast, sollte sich bei Benzinpreiserhöhungen der Verdacht auf Absprachen ergeben. „Wenn sich durch die kartellrechtlichen Instrumente bei den auffällig synchron laufenden Preiserhöhungsrunden mögliche Absprachen nicht aufklären lassen, müssen die Kontrollrechte erweitert werden“, sagte Hering. Ein Weg könnte bei Oligopolen die Umkehrung der Beweislast sein. Entsprechend müssten die Mineralölkonzerne dann offen legen, dass rein wirtschaftliche Zwänge und nicht lediglich die Gewinnmaximierung eine Erhöhung begründeten.
Hering sieht sich in seiner Forderung durch Erkenntnisse des Bundeskartellamtes bestätigt. „Wenn das Kartellamt bei seinen neuesten Untersuchungen offenbar zum Ergebnis kommt, dass der Benzinmarkt von einem Oligopol beherrscht wird, muss der Bund endlich reagieren und durch eine Umkehr der Beweislast den Kartellwächtern ein schärferes Instrumentarium an die Hand geben“, unterstrich Hering.