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Becht: Schutzgemeinschaft für Weinanbaugebiet Mittelrhein anerkannt

Weinbaustaatssekretär Andy Becht hat auf dem Siegerweinforum der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Mainz den Anerkennungsbescheid für die Schutzgemeinschaft Mittelrhein überreicht. Damit erhält nach der Pfalz, Rheinhessen und der Mosel die vierte Schutzgemeinschaft der Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz ihre Anerkennung.

„Weine sind hervorragende Botschafter für die Region, aus der sie kommen. Und wer könnte diese Botschaft besser beschreiben, als die Winzerinnen und Winzer selbst? – Mit der Anerkennung der Schutzgemeinschaft Mittelrhein können zukünftig diejenigen über die Kriterien des Weines vom Mittelrheintal entscheiden, die den Wein selbst herstellen. Damit sichern wir Qualität und stärken die Selbstverwaltung der Weinwirtschaft insgesamt“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht beim Siegerweinforum im Kurfürstlichen Schloss in Mainz und übergab den Anerkennungsbescheid für die Schutzgemeinschaft Mittelrhein an deren Vorsitzenden Weinbaupräsident Heinz-Uwe Fetz.

Rheinland-Pfalz hatte die Rechtsgrundlage zur Gründung der neuen Selbstverwaltung der Weinwirtschaft als erstes Bundesland geschaffen. Die Schutzgemeinschaften können selbst maßgeblich bestimmen, welche Anforderungen Qualitätsweine (Weine mit geschütztem Ursprung (g.U.)) sowie Landweine (Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)) erfüllen müssen.
Die in der Schutzgemeinschaft vertretenen Winzerinnen und Winzer, Kellereien und Genossenschaften vom Mittelrhein können beispielsweise für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mittelrhein“ die Zulassung neuer Rebsorten, die Änderung des Hektarertrags, der Mostgewichte oder die Neuabgrenzung des Gebietes beantragen. Zuvor war dies ausschließlich Gegenstand von Landesverordnungen. Jetzt kann die Branche unmittelbar Anträge stellen. Die in der Schutzgemeinschaft beschlossenen Kriterien können auf Antrag gegenüber dem Bund und der EU im Lastenheft geändert werden.

Hintergrundinfo:
Grundlage für die neue Gestaltungsmöglichkeit durch die Branche ist die neue „Landesverordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften“, die im Januar 2018 in Kraft getreten ist. Diese ermöglicht die Anerkennung von Schutzgemeinschaften (Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen) durch das rheinland-pfälzische Weinbauministerium. Der Bund hatte mit der Weingesetzänderung 2017 die Länder dazu ermächtigt.
 

Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220

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