Jetzt ist es offiziell: Das zuschussfähige Investitionsvolumen im Agrarinvestitionsförderprogramm für Vorhaben von einer Million wird auf zwei Millionen Euro angehoben. Eine höhere Förderung erhalten künftig auch Rinderhalter, deren Ställe besonders tiergerecht sind. Hier wird die Förderung von 30 auf 40 Prozent angehoben. Zudem wird die Förderung von speziellen Geräten zur mechanischen Unkrautbekämpfung neu eingeführt. Neben einer erhöhten Förderung beim Ausbau der Beregnungsinfrastruktur können jetzt auch Investitionen in einzelbetriebliche, wassersparende Beregnungstechniken im EULLE-Programm unterstützt werden.
Der mögliche Höchstzuschuss für Investitionen von Landwirten zur Diversifizierung ihres Einkommens wird verdoppelt: Wer in Urlaub auf dem Bauernhof, Bauernhof-Cafés oder die Direktvermarktung investiert, kann künftig Zuschüsse in Höhe von 25 Prozent und bis zu 200.000 Euro bekommen.
„Mit der Genehmigung aus Brüssel können wir eine unternehmerische, marktorientierte und wettbewerbsfähige Landwirtschaft, die ressourcenschonend und tiergerecht wirtschaftet, zielgerichtet fördern“, sagte Staatssekretär Andy Becht.
Das Paket, das im Begleitausschuss im Juni geschnürt und im Oktober beschlossen wurde, umfasst neben diesen genehmigungspflichtigen Punkten, auch Anpassungen, die unmittelbar greifen konnten. Dazu zählt die verbesserte Förderung des gemarkungsübergreifenden landwirtschaftlichen Wegebaus sowie der Breitbanderschließung.