„Eine wesentliche Lärmquelle ergibt sich aus dem Kontakt zwischen Rad und Schiene“, so Hering. Zwar seien Lärmgrenzwerte für neu zuzulassende und umgebaute Fahrzeuge europaweit festgelegt, doch gebe es keine Vorgaben für Bestandsfahrzeuge. Allein durch den Einsatz von Verbundstoffbremssohlen zusammen mit glatten Schienen könnte der Lärm um fast 10 dB(A) gesenkt und damit mehr als halbiert werden.
Der Bund müsse rasch ein Bonussystem zum finanziellen Anreiz für eine Umrüstung einführen und den nicht länger haltbaren Schienenbonus bei der Lärmberechnung abschaffen. Daneben müssten die Grenzwerte für die Lärmsanierung an Schienenstrecken herabgesetzt werden. „Lärmschutz ist eine elementare Frage von Gesundheitsschutz und Lebensqualität“, betonte Hering. Hier müsse der Bund endlich handeln.