| Berufe

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird leichter: Berufsqualifikations- feststellungsgesetz tritt in Kraft

Das Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen des Landes Rheinland-Pfalz (BQFG-Land) tritt in Kraft; der Landtag hatte es auf seiner letzten Sitzung einstimmig verabschiedet. Das vom Wirtschaftsministerium vorgelegte Landesgesetz legt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse fest – und zwar solcher Berufe, die im Landesrecht geregelt werden, wie zum Beispiel Erzieher/innen, Altenpflegehelfer/innen und eine Vielzahl schulischer Ausbildungsberufe. Es ergänzt das gleichnamige Gesetz des Bundes, das am 1. April 2012 in Kraft getreten war. Das Bundesgesetz bezieht sich auf etwa 400 bundesrechtlich geregelte Berufe, darunter alle Berufe des Dualen Ausbildungssystems. Das Landesgesetz bezieht sich auf rund 100 landesrechtlich geregelte Berufe.

„Das Berufsqualifikationsgesetz richtet sich nicht nur an die hier lebenden Menschen, die im Ausland ihre Ausbildung absolviert haben. Es ist auch ein langfristig angelegter Beitrag zur Fachkräftesicherung der Unternehmen und zur Etablierung einer Willkommenskultur für gut ausgebildete internationale Fachkräfte, die überlegen, in Deutschland zu leben“, stellt Wirtschaftsministerin Eveline Lemke fest. „Mit diesem Gesetz geben wir gut ausgebildeten Menschen aus anderen Ländern bei uns endlich die beruflichen Möglichkeiten, die sie verdienen. Und die Arbeitgeber können künftig leichter überschauen, ob ein ausländischer Abschluss ihrem Wunschprofil entspricht.“ Maßstab seien die Qualifikationsanforderungen des deutschen Referenzberufes.

Mit dem BQFG entsteht für Migrantinnen und Migranten mit bestimmten beruflichen Qualifikationen erstmalig ein Anspruch auf offizielle Feststellung, ob eine gleichwertige berufliche Qualifikation vorliegt.

Weitere Informationen unter www.mwkel.rlp.de/berufsqualifikation.

 

Stefanie Mittenzwei
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550

Teilen

Zurück