Das Gericht habe nun nicht nur wie bei der vorhergehenden Entscheidung im September die Abgaben für den Deutschen Weinfonds sondern nun auch die Abgaben für die gebietlichen Werbeeinrichtungen als verfassungsgemäß beurteilt, unterstrich Hering. Der Minister betonte, dass endgültige Rechtssicherheit erst geschaffen sei, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft seien. Gleichwohl werde für Weinfonds und Gebietsweinwerbungen mit einer solchen Entscheidung im Rücken die Arbeit und damit die Werbung für den deutschen Wein deutlich erleichtert.
Durch das Urteil sieht sich Hering in seiner von Anfang an in dieser Frage vertretenen Rechtsauffassung bestätigt. Rechtsgutachten, die das Land zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Abgaben in Auftrag gegeben hatte, waren ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass die Abgabenerhebung verfassungsgemäß ist.