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9. Änderung der Bundesverordnung zu Lang-LKW veröffentlicht

Das Bundesverkehrsministerium hat die 9. Änderungsverordnung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) veröffentlicht.

 Damit wurden weitere Strecken für Lang-Lkw freigegeben (Positivnetz). In Rheinland-Pfalz betrifft dies die Autobahnen. Lang-LKW bestehen aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger. Seit dem 1. Januar 2017 können Lang-LKW im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren.

 

 

Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550

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