Ansprechpartner zu Corona für Unternehmen im MWVLW ist die Stabsstelle Unternehmenshilfe Corona. Diese können Sie unter unternehmenshilfe-corona(at)mwvlw.rlp.de kontaktieren.
Die ISB hat für Finanzierungsfragen eine Beratungshotline unter 06131/6172-1333, beratung(at)isb.rlp.de und eine Info-Seite für KMU eingerichtet.
Weitere Infos:
Corona.rlp.de
MSAGD
FAQ für Unternehmen mit Checkliste (DIHK)
BMWI zu Unternehmens- und Konjunkturhilfen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu Infektionsschutz
Robert-Koch-Institut
Informationen zum Brexit
Auch mit den Abkommen über die zukünftigen Beziehungen verändert sich das Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich ab dem 1. Januar 2021 grundlegend. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Vorbereitung auf die Folgen des Brexit in engem Kontakt mit der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. Ausführliche Informationen zu den geänderten Rahmenbedingungen finden Sie hier:
Europäische Union
BMWi
German Trade and Invest
IHK – Brexit-Online-Check
DIHK
Brexit-Kompendium
BMEL
BMVI
ZDH
Allgemeine Informationen zur Standortsuche in Rheinland-Pfalz und zur einzelbetrieblichen Förderung finden Sie unter: https://www.isb.rlp.de
Aktuell laufen die Vorbereitungen für das neue Förderprogramm aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2021-2027. Die künftige Förderung soll wesentliche Herausforderungen in Rheinland-Pfalz adressieren und ihnen mit geeigneten Förderschwerpunkten begegnen.
In diesem Rahmen war vom 30. März bis 8. Mai 2020 eine Online-Konsultation geöffnet. Diese bot allen Interessierten die Gelegenheit, eine Stellungnahme zur grundsätzlichen Ausrichtung des Programms oder auch Änderungswünsche und Vorschläge zur Programmdurchführung abzugeben. Hier gelangen Sie zur Auswertung.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Handreichung enthält „Merksätze“, „Kontrollfragen“, „Praxistipps“, „Fallbeispiele“ und „Exkurse“, die durch eine Umrahmung äußerlich gekennzeichnet sind. Die „Praxistipps“ enthalten u. a. Links zu wichtigen Dokumenten mit Fundstellen bzw. Webadressen oder Ansprechpartnern. Zusätzlich zum Haupttext werden in einer Anlage „EU-Beihilferecht in Zeiten der COVID-19-Pandemie“ im Überblick wichtige – zeitlich befristete – beihilferechtliche Regelungen dargestellt, die während der Zeit der Pandemie gelten, um den Mitgliedstaaten mehr Spielraum zu geben, die gravierendsten volkswirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern.
Handreichung zum Europäischen Beihilferecht
Anlage "EU-Beihilfenrecht in Zeiten der COVID-19-Pandemie"