Hand notiert etwas mit Stift in Unterlagen © Pixabay
Die neugestaltete Homepage zu öffentlichen Aufträgen und Vergabe ist online! Im Rahmen der Neugestaltung wurde die Homepage vollständig neu gegliedert und die bereitgestellten Informationen stark erweitert. Es können allgemeine Informationen zu nationalen und europaweiten Vergabeverfahren sowie zur nachhaltigen Beschaffung abgerufen werden. Die wesentlichsten Informationen für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen stehen auf eigenen Unterseiten der Homepage für Sie zur Verfügung. Des Weiteren sind umfangreiche Informationen zum Nachprüfungsverfahren im Unterschwellenbereich und ausgewählte Entscheidungen der Vergabeprüfstelle abrufbar. Schließlich erfahren Sie unter der Rubrik Aktuelles oder durch die Anmeldung bei unserem neuen Newsletter stets die neusten Informationen zum öffentlichen Auftragswesen und Vergaberecht in Rheinland-Pfalz.
iStock.com-967899642- elenabs (Grafische Bearbeitung durch Prognos AG, 2022)
Künstliche Intelligenz (KI) ist eine der wichtigsten Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Wie kaum eine andere Technologie versprechen die Anwendung von KI, über Wirtschaftszweige und Arbeitsprozesse hinweg bisherige Wertschöpfungsketten zu verändern. Als Querschnittstechnologie ist KI bereits heute ein bedeutender Innovations- und Wachstumstreiber. Die zu erwartenden Disruptionen im Wirtschaftsgeschehen durch KI stellen viele Unternehmen vor Herausforderungen und bieten gleichzeitig große Chancen. Das MWVLW hat dazu eine Studie in Auftrag gegeben.
Die Ergebnisse der Studie sind in einem Webmagazin aufbereitet: https://ki-rlp.prognos.com/webmag/uebersicht
Vorstellung des Transparenzgesetzes © Staatskanzlei RLP/Sell
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Hier gelangen Sie zur Transparenz-Plattform.
Allgemeinverfügung zum Geologiedatengesetz:
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau setzt Datenkategorien fest gemäß § 29 Abs. 5 Satz 1 GeolDG für nicht zu gewerblichen Zwecken erhobenen und aufrund bestehender Rechtsvorschriften übermittelten geologische Daten.
Hier finden Sie die Allgemeinverfügung.
Handreichung enthält „Merksätze“, „Kontrollfragen“, „Praxistipps“, „Fallbeispiele“ und „Exkurse“, die durch eine Umrahmung äußerlich gekennzeichnet sind. Die „Praxistipps“ enthalten u. a. Links zu wichtigen Dokumenten mit Fundstellen bzw. Webadressen oder Ansprechpartnern. Zusätzlich zum Haupttext werden in einer Anlage „EU-Beihilferecht in Zeiten der COVID-19-Pandemie“ im Überblick wichtige – zeitlich befristete – beihilferechtliche Regelungen dargestellt, die während der Zeit der Pandemie gelten, um den Mitgliedstaaten mehr Spielraum zu geben, die gravierendsten volkswirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern.
Handreichung zum Europäischen Beihilferecht
Anlage "EU-Beihilfenrecht in Zeiten der COVID-19-Pandemie"