die Straße ist gesperrt, an der Seite sind Bäume, im Vordergrund sind Absperrgitter und ein Verkehrsschild "Durchfahrt verboten"
L409 zwischen Wonsheim und Wendelsheim

Investitionsplan Landesstraßen 2019 - 2023

Um die für Vorbereitung und Umsetzung der Vorhaben im Landesstraßenbau erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen wirtschaftlich einsetzen zu können, ist es erforderlich festzulegen, welche Vorhaben vorrangig geplant und zur baulichen Umsetzung vorbereitet werden sollen. Im Hinblick auf den jeweils erforderlichen zeitlichen Aufwand für die planerische und baurechtliche Vorbereitung von Bauvorhaben sowie deren Abstimmung auf Vorhaben anderer Maßnahmenträger, haben sich fünfjährige Investitionspläne als zweckmäßig erwiesen.


Ausgangspunkt für die Aufstellung solcher Investitionspläne für die Landesstraßen sind die Ergebnisse der in fünfjährigem Turnus stattfindenden messtechnischen Zustandserfassungen für das Landesstraßennetz. Die letzte Zustandserfassung für die Landesstraßen erfolgte im Jahr 2017. 


Nach Auswertung der bei den Messungen erhobenen Daten und unter Berücksichtigung weiterer Faktoren - etwa der Verkehrsbelastung oder der Unfallsituation - werden in einem nutzwertanalytischen Verfahren die anstehenden Fahrbahnprojekte priorisiert. Für anstehende Vorhaben im Bereich der Ingenieurbauwerke (Brücken, Stützwände usw.) sowie zur Gestaltung von Knotenpunkten und im Radwegebau gibt es entsprechende Bewertungsverfahren.


Ausgehend von den Ergebnissen der Bewertungsverfahren wird in Investitionsplänen festgelegt, welche Straßenbauvorhaben aus fachlicher Sicht mittelfristig realisiert und hierfür im Detail geplant und soweit vorbereitet werden sollen, dass mit dem Bau begonnen werden kann.


Die Investitionspläne umfassen in der Regel ein Bauvolumen von fünf Jahren. Der aktuelle Investitionsplan umfasst die Planungsperiode bis 2023.


Die Investitionspläne sind die Grundlage für die Aufstellung der jahresbezogenen Landesstraßenbauprogramme. Den finanziellen Rahmen der Bauprogramme und die damit konkret umzusetzenden Vorhaben werden seitens des Landtags Rheinland-Pfalz mit der Verabschiedung der jeweiligen Landeshaushalte festgelegt.