Der Innovationspreis Rheinland-Pfalz soll dazu beitragen, Unternehmen aus Rheinland-Pfalz zu motivieren, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln. Mit dem Innovationspreis soll Unternehmen eine schnellere und verbesserte Marktdurchdringung ermöglicht werden. Rheinland-Pfalz soll als Standort innovativer Unternehmen ins Bewusstsein gerufen werden.

Der Innovationspreis wird vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zusammen mit den Landes-Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern ausgelobt. 

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die ihren Firmensitz/Standort in Rheinland-Pfalz haben und dort innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, fertigen, einsetzen und vermarkten. Es wird jeweils ein Preis in folgenden Kategorien vergeben:

  • Unternehmen: Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen, die Mitglied einer Industrie- und Handelskammer sind.
  • Handwerk: Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen, die Mitglied einer Handwerkskammer sind.
  • Kooperation: Innovationen, die in enger Zusammenarbeit mit einem Partner, z. B. einer Forschungseinrichtung, entwickelt wurden.
  • Sonderpreis Industrie: Innovationen aus Unternehmen, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen anzusehen sind.
  • Sonderpreis der Wirtschaftsministerin: Für eine Innovation zu einem jährlich wechselndem Thema.

Eingereicht werden können Bewerbungen zu innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, die vom Bewerber verantwortlich in Rheinland-Pfalz entwickelt worden sind oder bei denen die wesentliche Wertschöpfung überwiegend in Rheinland-Pfalz erfolgt. Die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dürfen vor nicht mehr als vier Jahren auf dem deutschen Markt eingeführt worden und müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erhältlich sein und bereits Umsatz erzielt haben.

Der Innovationspreis Rheinland-Pfalz ist mit insgesamt 60.000 € dotiert. Über die Aufteilung des Preisgeldes entscheidet die Jury.

Von der Jury können zudem bis zu fünf „Anerkennungen“ ausgesprochen werden. Die Anerkennungen und der Sonderpreis Industrie sind nicht dotiert. Es wird stattdessen ein Sachpreis vergeben.

Hier kommen Sie zur Homepage: https://innovationspreis.rlp.de/

Dort finden Sie Informationen zum aktuellen Wettbewerb sowie zu den Preisträgern vergangener Wettbewerbsrunden.  


Innovationspreis Rheinland-Pfalz

Die Bewerbungsfrist um den Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2024 ist am 15. November geendet. Bewerbungen können keine mehr eingereicht werden. Die Bewerbungen werden nun aufbereitet und der Jury vorgelegt. Die Gewinner der Preise und der Anerkennungen werden bis Ende Februar/ Anfang März 2024 informiert.

Bewerbungen um den Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2025 sind voraussichtlich ab Mitte Oktober 2024 möglich.

Ansprechpartner

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Referat Technologietransfer
Stiftsstraße 9
55116 Mainz

Dr. Thorsten Gluth
Telefon: 06131-16-2962
thorsten.gluth(at)mwvlw.rlp.de

Christine Bachmeier
Telefon: 06131-16-2510
christine.bachmeier(at)mwvlw.rlp.de