Interreg A als EU-Förderprogramm für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die Europäische Union fördert die Zusammenarbeit zwischen Regionen und Ländern, um deren wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu unterstützen und das Hindernis der Grenzen zu überwinden.
Diese Zusammenarbeit reiht sich in die Europäische Regionalpolitik ein - der wesentlichen Investitionspolitik der Europäischen Union. Sie zielt darauf ab, die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Disparitäten zwischen den verschiedenen Gebieten zu verringern. Diese Politik wird durch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) finanziert, zu denen auch der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zählt, der unter anderem die Mittel für Interreg-Programme bereitstellt.
Rheinland-Pfalz hat gemeinsame Grenzen mit Belgien, Luxemburg und Frankreich und fördert mit Partnern aus diesen Regionen über die Interreg A-Programme „Großregion“, „Oberrhein“ und „Maas-Rhein“ eine Vielzahl an grenzüberschreitenden Projekten.
Die grenzüberschreitenden Interreg A-Programme sind ein Instrument für die finanzielle Förderung der Durchführung europäischer Kooperationsprojekte zwischen benachbarten Mitgliedstaaten und Regionen. Aber auch die Beteiligung von Drittländern ist möglich, z. B. der Schweiz. Jedes Programm hat unterschiedliche Fördergebiete sowie thematische Schwerpunkte und dient vor allem der Reduzierung von Entwicklungsunterschieden, dem Erhalt einer guten Zusammenarbeit und zur Erschließung vorhandener Potenziale.
Die Förderperiode Interreg VI wird bis Ende 2027 laufen. Genaue Informationen zu den jeweiligen Förderinhalten finden Sie in dieser Übersicht.
Weitere Programminformationen (auch zu aktuellen Terminen für Projekteinreichungen) sowie Adressen der Kontaktstellen, die Sie gern über die Antragstellung und bei der Suche nach potentiellen Projektpartner beraten, finden Sie in den nachfolgenden Rubriken.
Interreg A-Programme mit rheinland-pfälzischer Beteiligung
Das Programm Interreg Großregion 2021-2027 ist mit fast 182 Millionen € EFRE-Mitteln (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) ausgestattet, um Projekte zu finanzieren, die die Großregion grüner, sozialer und bürgernäher machen sowie eine bessere Governance ermöglichen. Das Programmgebiet erstreckt sich über Rheinland-Pfalz, Luxemburg, Teile Belgiens, Lothringen und das Saarland. Es können sich Einrichtungen aus ganz Rheinland-Pfalz – auch wenn sie nicht im direkten Fördergebiet liegen – an Projekten beteiligen, sofern diese Vorteile für das Programmgebiet bedeuten. Eine Karte zum Programmgebiet finden sie hier. Das Kooperationsprogramm wurde am 07.10.2022 von der Europäischen Kommission genehmigt.
Weitere umfassende Informationen finden Sie hier: http://www.interreg-gr.eu/ und in dieser Präsentation.
Für die Vorbereitung von Projektideen, die Suche nach Projektpartnern sowie für alle Fragen bezüglich der Ausarbeitung eines Antrags und zum Inhalt wenden Sie sich gerne an die Kontaktstelle des Programms in Rheinland-Pfalz:
Dieter Müller
Kontaktstelle Interreg VI A Großregion für das Land Rheinland-Pfalz
AUFSICHTS- UND DIENSTLEISTUNGSDIREKTION
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Telefon: 0651/94 94 203
Telefax: 0651/94 94 77 203
Dem Programm Interreg VI A Oberrhein steht eine Ausstattung von insgesamt 125 Mio. € an EFRE-Mitteln zur Verfügung. Das neue Programm Interreg VI A Oberrhein wurde am 29.04.2022 von der Europäischen Kommission genehmigt. Das Programmgebiet umfasst Teilgebiete der drei Staaten Frankreich, Deutschland und Schweiz. Projektinteressierte in Rheinland-Pfalz profitieren künftig von einer größeren Flexibilität beim Fördergebiet, denn die Europäische Kommission hat der Aufnahme der kreisfreien Stadt Pirmasens in das Fördergebiet zugestimmt. Damit umfasst das Programmgebiet Oberrhein die gesamte Süd- und Südwestpfalz, beteiligen können sich aber Partner aus ganz Rheinland-Pfalz, wenn ihr Projekt einen Nutzen für das Programmgebiet verspricht. Eine Karte zum Programmgebiet finden Sie hier.
Was ist Interreg? https://youtu.be/kKGcckOeoIA
Weitere umfassende Informationen finden Sie hier: https://www.interreg-oberrhein.eu/ und in dieser Präsentation.
Für Projektideen, die Antragstellung und Projektpartnersuche wenden Sie sich gerne zur Beratung an die Kontaktstelle für das Programm in Rheinland-Pfalz bei der SGD Süd in Neustadt a.d.W.:
Katharina Klein
STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTION SÜD
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 0 63 21/99 24 16
Telefax: 0 63 21/99 22 60
E-Mail: koordinationsstelle(at)sgdsued.rlp.de
Des Weiteren wird die Wissenschaftsoffensive im Rahmen des Programms Interreg VI A Oberrhein fortgeführt: https://science.rmtmo.eu/de/wissenschaftsoffensive/ Vorgesehen ist die Unterstützung von grenzüberschreitenden Projekten zum Wissens- und Technologietransfer in den im Programm ausgewählten Innovationsthemen, die mit den Innovationsstrategien der Partnerregionen übereinstimmen.
Interreg Maas-Rhein hat fünf große gesellschaftliche Herausforderungen für die Grenzregion zwischen den Niederlanden, Belgien und Deutschland identifiziert und ist ausgestattet mit rund 125 Mio. € an EFRE-Mitteln. Das Programmgebiet erstreckt sich über die rheinland-pfälzischen Landkreise Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel, die Region Aachen, Ostbelgien, Teile Flanderns und der Wallonie sowie der Niederlande. Eine Karte zum Programmgebiet finden sie hier. Erstmals sind auch Einrichtungen aus Koblenz und Trier zur Teilnahme an Projekten in den Prioritätsachsen 1 (Eine intelligentere Region Maas-Rhein) und 2 (Eine grünere, CO2-ärmere Region Maas-Rhein) aufgefordert.
Weiter umfassende Informationen finden Sie hier: https://www.interregmeuserhine.eu/home-de und in dieser Präsentation.
Bei der Infostelle der ADD können Sie sich über die Fördermöglichkeiten für Ihre Projektidee kostenlos beraten lassen:
N.N.
AUFSICHTS- UND DIENSTLEISTUNGSDIREKTION
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Telefon: 0651/94 94 522
Maas-Rhein.Infostelle[at]add.rlp.de
Aktuelles / Terminhinweise
Kleinprojektefonds startet
Als eine Art Rahmenprojekt im EU-Programm Interreg Maas-Rhein macht der Kleinprojektefonds (SPF)
deutlich, dass Bürger- und Kleinprojekte wichtige und erfolgreiche Instrumente mit hohem europäischem
Mehrwert sind, um grenzbedingte und grenzüberschreitende Hindernisse zu beseitigen, Kontakte
zwischen den Menschen vor Ort zu fördern sowie die Grenzregionen und ihre Bürger einander
näherzubringen.
Für Rheinland-Pfalz liegen der Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie der Vulkaneifelkreis im Fördergebiet. Dieses erstreckt sich zudem über
- die Region Aachen,
- die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens,
- die belgische Provinz Lüttich,
- die belgische Provinz Limburg (um Hasselt) und
- den südlichen Teil der niederländischen Provinz Limburg (um Maastricht).
Folgende Themen werden adressiert:
Kultur, Sport & Tourismus, Bildung & Ausbildung, Kommunikation, Natur, Umwelt & Klima, Gesundheit u. Bürgerbeteiligung
Gefördert werden kleinere Bildungsmobilitäten, Mikroprojekte und small projects
Der neue Kleinprojektefonds wurde anhand der Erfahrungen aus der vergangenen Förderperiode passgenau weiterentwickelt und bietet Förderung für vier verschiedene Projekttypen an. Der administrative Aufwand wurde dabei proportional der Fördersumme angepasst, so dass insbesondere für die ersten beiden Projekttypen der Aufwand und die Genehmigungsdauer gering sind.
Alle Informationen hat der Projektträger EVTZ Euregio Maas-Rhein für Sie hier zusammengestellt.
Ein Förderantrag ist mit den jeweiligen Anlagen zu richten an spf(at)euregio-mr.eu
Das EU-Förderprogramm Interreg Oberrhein hat den themenübergreifenden Projektaufruf beendet. Für den Aufruf wurden Projektideen in den Bereichen Klima/Energie/Biodiversität, Verkehr, Arbeitsmarkt, Bildung, Gesundheit, Tourismus/Kultur, Verwaltungskooperation und Zivilgesellschaft gesucht. Derzeit werden die Kurzanträge der 1. Etappe ausgewertet. Der Begleitausschuss dazu tagt im Sommer 2025.
Weitere Informationen finden Sie auf der Programm-Webseite www.interreg-oberrhein.eu
Für aktuell noch nicht ausgereifte Projekte ist zwischen dem zweiten Halbjahr 2025 und Anfang 2026 ein zweiter Aufruf geplant.
Der Projektaufruf für die Wissenschaftsoffensive am Oberrhein läuft noch bis zum 24.01.2025 (12.00 Uhr); Thematischer Umfang des Aufrufs: Spezifisches Ziel D1 („Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien“).
Mittelausstattung des Aufrufs: 3,5 Millionen € aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), ergänzt durch eine Kofinanzierung der regionalen Partner der Säule Wissenschaft der Trinationalen Metropolregion Oberrhein.
Weitere Informationen zum Aufruf finden Sie in Kürze unter https://science.rmtmo.eu/de/wissenschaftsoffensive/
Beim PAMINA-Kleinprojektefonds können Träger von grenzüberschreitenden Begegnungsprojekten eine Förderung aus dem europäischen INTERREG Oberrhein Programm für ihr Vorhaben beantragen. Der Aufruf läuft bis März 2029 und richtet sich an zivilgesellschaftliche Initiativen in den Themenbereichen Jugend, Sport, Kultur und nachhaltige Entwicklung im PAMINA-Raum.
Die Höhe der Förderung entspricht 60% des Gesamtbudgets des jeweiligen Kleinprojekts, wobei dieses zwischen 5.000 € und 65.000 € betragen darf.
Fokus nachhaltige Entwicklung
Der Schutz der unterschiedlichen Naturräume (Wald, Streuobstwiesen, Auen, Flussläufe etc.) im PAMINA-Raum bietet eine hervorragende Basis für Projekte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung. Durch die Kleinprojekte können Akteure und Initiativen aus der Südpfalz, dem mittleren Oberrhein und dem Elsass gezielt vernetzt und bei der Umsetzung von gemeinsamen Maßnahmen finanziell unterstützt werden. Dies stärkt die Zusammenarbeit auf der Bürger-, Vereins- und Gemeindeebene. Finanziell unterstützt werden zum Beispiel grenzüberschreitende Naturschutzprojekte und gemeinsame Begegnungs- und Bildungsangebote im Bereich Nachhaltigkeit. Auch Projekte, die die Bedeutung von Umweltschutz und nachhaltigem Handeln vermitteln, wie Workshops, Exkursionen und Umweltbildungsprogramme, oder solche, die den interkulturellen Dialog fördern, sind möglich.
Förderraum
Kleinprojekte müssen im PAMINA-Raum stattfinden, wozu in der Pfalz die Stadt Landau, die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Verbandsgemeinden Hauenstein und Dahner Felsenland gehören. Ein Teil der Aktivitäten des Kleinprojekts kann auch in den anderen Teilen des Landkreises Südwestpfalz oder in der Stadt Pirmasens stattfinden. Es können sich Akteure aus ganz Rheinland-Pfalz an einem Kleinprojekt beteiligen oder dieses tragen, sofern sich ihr regulärer Aktivitätsbereich auf den PAMINA-Raum erstreckt und das Projekt im genannten Gebiet stattfindet.
Antragsfristen und Kontakt
Der Projektaufruf ist fortlaufend, d.h. Projekte können im gesamten Zeitraum eingereicht werden. Unter https://www.eurodistrict-pamina.eu/de/kleinprojektefonds.html werden die Stichtage genannt, bis zu denen vollständige Anträge eingereicht werden können, um in der jeweils nächsten Sitzung des Auswahlgremiums vorgestellt zu werden. Kleinprojektträger sind eingeladen, möglichst frühzeitig den Eurodistrikt PAMINA zu kontaktieren. Rheinland-Pfälzische Interessierte können sich ebenfalls an die gemeinsame Kontaktstelle des Wirtschaftsministeriums und der SGD Süd wenden: katharina.klein@sgd.sued.rlp.de <mailto:katharina.klein@sgd.sued.rlp.de> , 06321/99 24 16. Weitere Informationen: mwvlw.rlp.de/themen/finanzierung-und-foerderung/interreg-eu
Die Phase zur Einreichung von Kleinprojekten lief bis zum 13. November 2024. Alle Informationen und Dokumente finden Sie unter
https://interreg-gr.eu/de/finanzierung/projektaufrufe/
Die im Rahmen ausgewählten Projekte können von einem festen EFRE-Kofinanzierungssatz von 90% profitieren, bis zu 30.000 € an EFRE-Mitteln erhalten und von einer Umsetzungsdauer von 18 Monaten profitieren.
Förderfähig sind ausschließlich kleine Strukturen mit geringer administrativer und finanzieller Kapazität, die es ihnen nicht erlaubt, größere Projekte umzusetzen, wie z.B. Vereine, kleine Gemeinden, Schulen, Strukturen der Sozial- und Solidarwirtschaft, mit oder ohne Erfahrung in grenzüberschreitenden Projekten.
Der Begleitausschuss für die Auswahl der Kleinprojekte wird Mitte April 2025 stattfinden.
Der 3. Aufruf für klassische Projekte ist abgeschlossen:
Die 1. Etappe der Projekteinreichung (Kurzantrag) lief bis zum 20. Dezember 2024.
Dazu finden Sie alle Informationen und Dokumente unter https://interreg-gr.eu/de/finanzierung/projektaufrufe/
Der 3. Projektaufruf ziel darauf ab, Projekte zu unterstützen, die dazu beitragen, die Großregion grüner und sozialer zu machen und die dortige Governance der Zusammenarbeit zu verbessern.
Wie hoch sind die verfügbaren Mittel für den 3. Projektaufruf?
Die noch verfügbaren EFRE-Mittel belaufen sich derzeit auf über 32 Millionen EURO und verteilen sich wie folgt:
Prioritätsachse 1: 11.296.925,52 € EFRE
Prioritätsachse 2: 7.803.563,08 € EFRE
Prioritätsachse 4: 13.001.276,92 € EFRE
Weitere Informationen finden Sie insb. in Art. 8 der Bestimmungen des 3. Projektaufrufs:
https://interreg-gr.eu/wp-content/uploads/2024/10/Bestimmungen-des-dritten-Projektaufrufs.pdf
Der Begleitausschuss für die Auswahl der Projekte des 3. Aufrufs wird Mitte Oktober 2025 stattfinden.
Internationalisieren und neue Innovationspartner finden! – Neue Perspektiven für KMU mit Belgien und den Niederlanden
STIPP ist eine grenzüberschreitende Innovations-Förderinitiative, im Rahmen des ersten Projektaufrufs werden insgesamt 2,5 Mio. Euro Fördermittel ausgeschüttet. KMU können sich bis zum 31. März 2025 mit ihrer kreativen und innovativen Projektidee bewerben.
Insgesamt stehen in den nächsten Jahren durch das EU-Programm Interreg Maas-Rhein Fördermittel für KMU in Höhe von 10 Mio. Euro ausgezahlt.
Bedingungen:
Ein/e Ideengeber/in muss keine/n Partner „mitbringen“, auf Wunsch und je nach Bedarf werden der oder die Partner durch die in STIPP zusammenwirkenden Wirtschaftsförderungen passgenau vermittelt.
- Eine Projektidee muss innovativ, qualitätsvoll und marktnah sein, mit mindestens einem grenzüberschreitenden Partner durchgeführt werden und auf nachhaltige Zusammenarbeit ausgerichtet sein.
- Je mehr Innovationsregionen aus dem Drei-Länder-Eck Deutschland-Belgien-Niederlande an einem Innovationsprojekt beteiligt sind, desto mehr Förderung steht jedem Projekt in Aussicht: Sie reicht von zwei Partnerregionen (mit max. 75.000 € je Region) bis hin zu fünf Partnerregionen (mit max. 120.000 € je Region). Sind mehrere Partner aus einer Region beteiligt, teilen sich diese die genannten Maximalbeträge.
- Für jeden Euro gewährter Förderung müssen die beteiligten KMUs ebenfalls einen Euro in Form eigener Mittel bzw. Leistungen beisteuern.
- Die Projekte müssen eine der drei folgenden großen gesellschaftlichen Herausforderungen angehen: Industrieller Wandel, grüne Transformation oder gesündere Bürgerinnen und Bürger.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung: Die eingehenden Projektanträge werden von einer unabhängigen Jury nach einheitlichen Qualitätskriterien beurteilt und nur die Besten kommen in den Genuss einer Förderung.
- Die Laufzeit eines gewährten Innovationsprojekts darf max. 24 Monate betragen, es erfolgt eine halbjährliche Dokumentation der Projektergebnisse mit (nachträglicher) Mittelbereitstellung. In begründeten Fällen kann auch eine Vorauszahlung der Fördermittel bis zu einer Höhe von 30 % erfolgen.
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Alle drei Programme haben ihre nächsten Projektaufrufe für klassische Projekte und Kleinprojekte angekündigt. Die Daten finden Sie auch in den jeweiligen Rubriken (siehe oben). Nehmen Sie bereits jetzt mit den Kontaktstellen bei der ADD in Trier und der SGD Süd in Neustadt a.d.W. auf und lassen Sie sich beraten.
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